Umzüge nach dem Bundesumzugskostengesetz seit 2012
BUKG-Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz – korrekt abgerechnet.
Ihr erfahrenes Umzugsunternehmen für BUKG-Umzüge: Wir erstellen prüffähige, BUKG-konforme Kostenvoranschläge für Ihre Festsetzungsstelle und ziehen Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Soldatinnen, Soldaten und weitere Berechtigte bei dienstlich veranlassten Umzügen um – deutschlandweit und ins europäische Ausland, versichert mit 620 €/cbm und zum Festpreis in 24 h.
- Kostenvoranschläge für die Festsetzungsstelle
- Erstattung nach dem BUKG
- Deutschlandweit & ins Ausland (AUV)
- Versichert mit 620 €/cbm
Kostenloses BUKG-Umzug-Angebot anfordern
Prüffähiges Festpreisangebot für Ihre Festsetzungsstelle – unverbindlich & kostenlos.
BUKG-Umzug – für jede Berechtigtengruppe die passende Lösung
Als erfahrene Umzugsfirma in Berlin wickeln wir Ihren Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz korrekt und stressfrei ab – vom Verpacken über den sicheren Transport bis zur Möbelmontage. Ob Soldatinnen und Soldaten, ein Behördenumzug der Dienststelle oder ein beruflich bedingter Wechsel: Wir erstellen die nötigen Kostenvoranschläge für Ihre Festsetzungsstelle und ziehen Sie planbar, versichert (620 €/cbm) und absolut zuverlässig um.
Umzug für Soldatinnen & Soldaten
Versetzung deutschlandweit & ins Ausland
Beruflich versetzt? Sauber abgerechnet
Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.
In 5 Schritten zu Ihrem BUKG-Umzug
Ob Versetzung, Einstellung oder Standortwechsel ins Ausland – wir machen Ihren Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz von der ersten Anfrage bis zur Abrechnung mit der Festsetzungsstelle planbar und transparent.
Anfrage & Zusage prüfen
Sie fordern Ihr kostenloses Angebot an. Idealerweise liegt die Zusage der Umzugskostenvergütung Ihrer Dienststelle bereits vor oder ist beantragt.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares, prüffähiges Angebot.
BUKG-konformer Kostenvoranschlag
Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Festsetzungsstelle einreichen können.
Planung & Umzugstag
Wir organisieren Verpackung, Möbellift, Transport und auf Wunsch Halteverbotszone sowie Zollabwicklung – versichert mit 620 €/cbm.
Übergabe & Abrechnung
Pünktliche, schadenfreie Übergabe am Zielort. Auf Wunsch unterstützen wir bei den Unterlagen und Belegen zur Festsetzung der Umzugskostenvergütung.
Gut zu wissen: Nach dem BUKG erstattungsfähig sind je nach Zusage unter anderem die Beförderungsauslagen (Transport), Reisekosten sowie sonstige Umzugsauslagen (häufig über die Umzugskostenpauschale). Bei Auslandsumzügen gilt regelmäßig die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV); zu angrenzenden Themen wie Trennungsgeld beraten wir Sie gern. Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Zusage und der Festsetzung durch die zuständige Stelle.
Möbellift mieten – schnell, sicher & effizient
Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg,
5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte.
Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten
und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit,
damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.
- Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
- Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
- Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
Umzugsfirma Junker
Einlagerung & Beiladung bei Versetzung – flexibel überbrücken & clever sparen
Zwischen Auszug und neuer Wohnung am Dienstort liegen oft Wochen – bei der Umzugsfirma Junker überbrücken Sie diese Zeit entspannt. In unseren sicheren Lagerflächen lagern wir Ihr Umzugsgut zuverlässig ein, bis Ihre neue Unterkunft bereitsteht. So bleibt Ihr BUKG-Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.
Ideal für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Soldatinnen, Soldaten und weitere Berechtigte, die flexibel, sicher und stressfrei umziehen müssen.
Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – ein Vorteil auch bei der Abrechnung nach BUKG.
Sichere Zwischenlagerung bis zum Bezug der neuen Unterkunft
Einlagerung anfragen
Beiladung – günstig bei kleinen Umzugsmengen
Beiladung anfragenJunker Umzugsfirma
Alles aus einer Hand – Weitere Leistungen für Ihren stressfreien Umzug
Halteverbotszone (HVZ)
Wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen – für einen reibungslosen Umzug ohne lästige Parkplatzsuche.
Umzugsmaterial
Wir liefern hochwertiges Umzugsmaterial – von Umzugskartons bis zu Spezialverpackungen – direkt zu Ihnen nach Hause.
Möbelmontage
Unsere Profis übernehmen die De- und Remontage Ihrer Möbel – fachgerecht, präzise und termingerecht.
Ein- & Auspackservice
Unser Team übernimmt das fachgerechte Ein- und Auspacken Ihrer Möbel und Kartons – schnell, sicher und stressfrei.
Sperrmüll-Entsorgung
Wir entsorgen Möbel, Elektrogeräte und Sperrmüll schnell, professionell und umweltgerecht – auch in Kombination mit Ihrem Umzug.
Möbellift mieten
Mit unseren Möbelliften in Berlin transportieren wir schwere Möbel sicher aus oberen Etagen – schnell und risikofrei.
Weitere Umzugsarten & Leistungen
Vom Behördenumzug der Dienststelle bis zur Wohnungsauflösung – diese Leistungen ergänzen Ihren BUKG-Umzug ideal.
Das sagen unsere Kunden
Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen
Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.
- Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
- Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
- Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen zum Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz
Die wichtigsten Antworten rund um BUKG, Umzugskostenvergütung und Kostenvoranschläge mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.
Wer hat Anspruch auf Erstattung nach dem BUKG?
Das Bundesumzugskostengesetz gilt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter im Bundesdienst sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Berechtigte – immer dann, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist, etwa durch Versetzung oder Einstellung. Voraussetzung für die Erstattung ist in der Regel die Zusage der Umzugskostenvergütung.
Welche Kosten werden nach dem BUKG erstattet?
Erstattungsfähig sind je nach Zusage unter anderem die Beförderungsauslagen (der eigentliche Umzugstransport), Reisekosten sowie sonstige Umzugsauslagen, die häufig über eine Umzugskostenpauschale abgegolten werden. Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Zusage und der Festsetzung durch die zuständige Stelle. Wir erstellen Ihnen ein nachvollziehbares Festpreisangebot als Grundlage.
Was ist die Zusage der Umzugskostenvergütung – und brauche ich sie vorher?
Die Zusage der Umzugskostenvergütung ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Dienststelle, dass Ihr Umzug dienstlich anerkannt und erstattungsfähig ist. Sie sollte in der Regel vor dem Umzug vorliegen, da die Erstattung daran geknüpft ist. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot, das Sie für die Beantragung verwenden können.
Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?
Die zuständige Stelle verlangt in der Regel mehrere Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen – häufig zwei. Wir liefern Ihnen ein detailliertes, prüffähiges Angebot mit allen relevanten Positionen, das sich problemlos vergleichen und einreichen lässt. Die genaue Anzahl hängt von den Vorgaben Ihrer Festsetzungsstelle ab.
Was ist die Festsetzungsstelle und wo reiche ich die Unterlagen ein?
Die Festsetzungsstelle ist die für Sie zuständige personalbearbeitende bzw. abrechnende Stelle. Dort beantragen Sie die Zusage der Umzugskostenvergütung und reichen nach dem Umzug Angebot und Belege zur Festsetzung ein. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den nötigen Unterlagen, damit die Einreichung reibungslos funktioniert.
Gilt das BUKG auch für Umzüge ins Ausland?
Für Umzüge ins Ausland gilt regelmäßig die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) ergänzend bzw. anstelle des BUKG. Wir führen auch Auslandsumzüge durch – deutschlandweit ins europäische Ausland und zu NATO-Standorten – und planen Verpackung, Transport und auf Wunsch die Zollabwicklung komplett für Sie.
Sind meine Möbel beim Umzug versichert?
Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.
Übernehmt ihr Verpacken, Möbelmontage und den Möbellift?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Service: hochwertiges Umzugsmaterial, das Ein- und Auspacken Ihrer Kartons, die De- und Remontage Ihrer Möbel sowie den Einsatz unseres eigenen Möbellifts für schwere Möbel aus oberen Etagen (Außeneinsatz bis 26 Meter). So bleibt Ihr BUKG-Umzug komplett stressfrei.
Wie schnell bekomme ich ein Festpreisangebot und wie früh sollte ich buchen?
Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da dienstliche Umzugstermine planbar sind, empfehlen wir, den Umzug 2 bis 4 Wochen im Voraus zu buchen – besonders zum Monatsende sind Termine schnell vergeben. Kurzfristige Umzüge sind nach Verfügbarkeit ebenfalls möglich.

