Geförderte Umzüge mit der Agentur für Arbeit seit 2012
Umzug über die Agentur für Arbeit gefördert bei Ihrer Arbeitsaufnahme.
Wer für einen neuen Job umzieht, kann die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) gefördert bekommen. Wir liefern das förderfähige Festpreisangebot für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab. In Berlin und deutschlandweit.
- Förderung über das Vermittlungsbudget
- Förderfähige Kostenvoranschläge
- Auf Wunsch direkte Abrechnung
- Versichert mit 620 €/cbm
Kostenloses Umzugs-Angebot anfordern
Förderfähiges Festpreisangebot für Ihren Antrag – unverbindlich & kostenlos.
Geförderter Umzug – für jede Situation passend
Ziehen Sie für einen neuen Job um, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) fördern. Wir liefern förderfähige Kostenvoranschläge für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab – planbar, versichert (620 €/cbm) und zum Festpreis.
Umzug mit dem Jobcenter
Günstig bei kleinen Mengen
In eine andere Stadt für den Job
Weitere Leistungen rund um Ihren Umzug
Für jede Situation die passende Lösung – transparent und zum Festpreis.
Umzug mit der Agentur für Arbeit auf einen Blick
Wer für einen neuen Job umzieht, kann Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten – wenn ein paar Punkte beachtet werden.
Förderung nach § 44 SGB III
Ziehen Sie für eine versicherungspflichtige Beschäftigung um, kann die Agentur die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget fördern – als Ermessensleistung.
Antrag vor dem Umzug
Antrag bzw. Zustimmung müssen vor dem Umzug und vor der Beauftragung vorliegen. Wer ohne Bewilligung umzieht, riskiert, leer auszugehen.
Förderfähig & ohne Vorkasse
Wir liefern ein förderfähiges Festpreisangebot für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.
Wichtig zu wissen
- Förderung ist Ermessensleistung – kein automatischer Anspruch.
- Antrag immer vor dem Umzug stellen.
- Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig (§ 22 SGB II).
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Über eine Förderung entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.
Junker Umzugsfirma
Alles aus einer Hand – Weitere Leistungen für Ihren stressfreien Umzug
Halteverbotszone (HVZ)
Wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen – für einen reibungslosen Umzug ohne lästige Parkplatzsuche.
Umzugsmaterial
Wir liefern hochwertiges Umzugsmaterial – von Umzugskartons bis zu Spezialverpackungen – direkt zu Ihnen nach Hause.
Möbelmontage
Unsere Profis übernehmen die De- und Remontage Ihrer Möbel – fachgerecht, präzise und termingerecht.
Ein- & Auspackservice
Unser Team übernimmt das fachgerechte Ein- und Auspacken Ihrer Möbel und Kartons – schnell, sicher und stressfrei.
Sperrmüll-Entsorgung
Wir entsorgen Möbel, Elektrogeräte und Sperrmüll schnell, professionell und umweltgerecht – auch in Kombination mit Ihrem Umzug.
Möbellift mieten
Mit unseren Möbelliften in Berlin transportieren wir schwere Möbel sicher aus oberen Etagen – schnell und risikofrei.
Umzugsfirma Junker
Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen
Wenn zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht, lagern wir Ihr Umzugsgut bei der Umzugsfirma Junker sicher zwischen, bis Ihre neue Wohnung bereitsteht. So bleibt Ihr Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.
Für alle, die günstig, sicher und stressfrei umziehen möchten.
Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – das hält auch den Kostenvoranschlag fürs Jobcenter schlank.
Sichere Zwischenlagerung bis zum Bezug der neuen Wohnung
Einlagerung anfragen
Beiladung – günstig bei kleinen Umzugsmengen
Beiladung anfragen
Möbellift mieten – schnell, sicher & effizient
Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg,
5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte.
Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten
und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit,
damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.
- Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
- Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
- Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
In 5 Schritten zum geförderten Umzug
Ziehen Sie für einen neuen Job um, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten fördern. Wir machen den Ablauf von der Anfrage bis zur Abrechnung planbar und transparent.
Anfrage & Beratung
Sie fordern ein kostenloses Angebot an. Wir besprechen Ihre Situation und den neuen Arbeitsort.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.
Förderfähiger Kostenvoranschlag
Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen können.
Antrag & Bewilligung
Sie beantragen die Förderung aus dem Vermittlungsbudget – wichtig: vor dem Umzug. Wir liefern die nötigen Unterlagen.
Umzugstag & Abrechnung
Wir ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.
Gut zu wissen: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) ist eine Ermessensleistung – ein Anspruch besteht in der Regel nicht automatisch. Wichtig: Der Antrag bzw. die Zustimmung sollte vor dem Umzug und vor der Beauftragung vorliegen. Die Entscheidung trifft Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Das sagen unsere Kunden
Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen
Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.
- Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
- Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
- Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen zum Umzug über die Agentur für Arbeit
Die wichtigsten Antworten rund um Förderung, Vermittlungsbudget und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.
Übernimmt die Agentur für Arbeit die Umzugskosten?
Wenn Sie für eine versicherungspflichtige Beschäftigung umziehen, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III fördern. Das ist eine Ermessensleistung – ein automatischer Anspruch besteht in der Regel nicht. Voraussetzung ist meist eine vorherige Zustimmung. Wir erstellen Ihnen ein förderfähiges, prüffähiges Festpreisangebot als Grundlage für Ihren Antrag.
Was ist das Vermittlungsbudget und was sind Mobilitätshilfen?
Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III unterstützt arbeitsuchende Menschen bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es kann unter anderem Umzugskosten, Fahrtkosten und Bewerbungskosten umfassen – früher als Mobilitätshilfen bzw. Umzugskostenbeihilfe bekannt. Der genaue Umfang wird im Einzelfall von der Agentur festgelegt.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können in der Regel arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, wenn der Umzug notwendig ist, um eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder auszuüben. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft frühzeitig darauf an.
Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?
Ja. Der Antrag bzw. die Zustimmung sollte unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung eines Unternehmens vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass die Kosten nicht übernommen werden. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot, das Sie für den Antrag verwenden können.
Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?
Die Agentur verlangt häufig mehrere Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen. Wir liefern Ihnen ein detailliertes, prüffähiges Angebot mit allen relevanten Positionen, das sich leicht vergleichen und einreichen lässt. Die genaue Anzahl hängt von den Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit ab.
Kann nach der Bewilligung direkt abgerechnet werden?
Liegt eine Bewilligung vor, ist je nach Agentur und Einzelfall eine direkte Abrechnung möglich, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Den Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen ab und stellen die nötigen Unterlagen bereit.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wer ist zuständig?
Beziehen Sie Bürgergeld, ist in der Regel das Jobcenter zuständig (Umzugskosten nach § 22 SGB II). Sind Sie arbeitslos gemeldet bzw. beziehen Arbeitslosengeld und ziehen für einen neuen Job um, kommt eine Förderung über die Agentur für Arbeit nach § 44 SGB III in Betracht. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf bei Ihrer zuständigen Stelle.
Sind meine Möbel beim Umzug versichert?
Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?
Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da der Antrag vor dem Umzug bewilligt sein sollte, empfehlen wir, frühzeitig anzufragen – idealerweise 2 bis 4 Wochen vor dem Wunschtermin.

