Pflegekassen-Umzug Berlin – Umzugsteam der Umzugsfirma Junker mit Umzugs-LKW und Möbellift

Umzüge mit Pflegekassen-Zuschuss in Berlin seit 2012

Pflegekassen-Umzug Berlin mit Zuschuss & direkter Abrechnung.

Ein Umzug in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden – als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI), bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 €. Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag und rechnen auf Wunsch direkt ab.

  • Zuschuss bis 4.180 € möglich
  • Prüffähige Kostenvoranschläge
  • Auf Wunsch direkte Abrechnung
  • Versichert mit 620 €/cbm

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Sicherheit: Was ist ? + ??
4,9 / 5 aus 1.600+ Bewertungen
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Eigene Flotte · Kein Subunternehmer

Einfühlsame Umzüge rund um Pflege & Alter

Ziehen Sie in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung, kann die Pflegekasse den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI) bezuschussen – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag, ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen auf Wunsch direkt ab.

Ihr Ablauf

In 5 Schritten zum bezuschussten Umzug

Ziehen Sie in eine pflegegerechtere Wohnung, kann die Pflegekasse den Umzug bezuschussen. Wir machen den Ablauf von der Anfrage bis zur Abrechnung planbar und einfühlsam.

1

Anfrage & Beratung

Sie fordern ein kostenloses Angebot an. Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe – telefonisch oder vor Ort.

2

Kostenlose Besichtigung

Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.

3

Prüffähiger Kostenvoranschlag

Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können.

4

Antrag & Bewilligung

Sie beantragen den Zuschuss bei der Pflegekasse – wichtig: vor dem Umzug. Wir liefern die nötigen Unterlagen.

5

Umzugstag & Abrechnung

Wir ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.

Gut zu wissen: Der Zuschuss nach § 40 SGB XI ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wichtig: Antrag und Kostenvoranschlag sollten vor dem Umzug bei der Pflegekasse vorliegen. Höhe (bis zu 4.180 € je Maßnahme) und Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Umzugsfirma Junker

Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen

Wenn zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht, lagern wir Ihr Umzugsgut bei der Umzugsfirma Junker sicher zwischen, bis Ihre neue Wohnung bereitsteht. So bleibt Ihr Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.

Für alle, die günstig, sicher und stressfrei umziehen möchten.

Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – das hält auch den Kostenvoranschlag fürs Jobcenter schlank.

Möbellift mieten Berlin – Außenaufzug der Junker Umzugsfirma bis 26 Meter Höhe

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Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg, 5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte. Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit, damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.

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  • Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
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Gut zu wissen

Pflegekassen-Umzug auf einen Blick

Ein Umzug in eine pflegegerechtere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden – wenn ein paar Punkte beachtet werden.

Zuschuss nach § 40 SGB XI

Ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Antrag vor dem Umzug

Antrag und Kostenvoranschlag müssen vor dem Umzug bei der Pflegekasse vorliegen. Ohne vorherige Bewilligung riskieren Sie den Zuschuss.

Prüffähig & direkt

Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.

Wichtig zu wissen

  • Anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung.
  • Antrag immer vor dem Umzug stellen.
  • Umzug ins Pflegeheim wird i. d. R. nicht bezuschusst.

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Sozial- oder Pflegeberatung. Höhe und Bewilligung des Zuschusses entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Halteverbotszone Berlin beantragen – offizielles Halteverbotsschild der Junker Umzugsfirma

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Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.

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Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung

Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Pflegekassen-Umzug

Die wichtigsten Antworten rund um Zuschuss, § 40 SGB XI und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.

+ Zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Ein Umzug, der das Wohnumfeld verbessert – etwa in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung – kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden, die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.

+ Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Veränderungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu zählen zum Beispiel barrierearme Umbauten – und im Einzelfall auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung, wenn er das Wohnumfeld nachweislich verbessert.

+ Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die konkrete Höhe hängt von der Maßnahme und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall ab.

+ Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In der Regel benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern, also die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Außerdem sollte der Antrag vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

+ Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?

Ja. Antrag und Kostenvoranschlag sollten unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung bei der Pflegekasse vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass kein Zuschuss gewährt wird. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.

+ Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?

Je nach Pflegekasse und Einzelfall ist nach der Bewilligung eine direkte Abrechnung möglich; häufig erfolgt eine Erstattung gegen Rechnung. Wir stellen Ihnen eine prüffähige Rechnung aus und stimmen den Ablauf vorab mit Ihnen ab, damit Sie möglichst wenig vorstrecken müssen.

+ Wird auch ein Umzug ins Pflegeheim bezuschusst?

In der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI betrifft das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, nicht den Einzug in ein Pflegeheim. Für einen Umzug ins Pflegeheim organisieren wir den schonenden Transport trotzdem gern – mehr dazu auf unserer Seite zum Pflegeheim-Umzug.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.

+ Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?

Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da der Antrag vor dem Umzug bewilligt sein sollte, empfehlen wir, frühzeitig anzufragen – idealerweise 2 bis 4 Wochen vor dem Wunschtermin.