BUKG-Umzug – Umzugsteam der Umzugsfirma Junker mit Umzugs-LKW und Möbellift

Umzüge nach dem Bundesumzugskostengesetz seit 2012

BUKG-Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz – korrekt abgerechnet.

Ihr erfahrenes Umzugsunternehmen für BUKG-Umzüge: Wir erstellen prüffähige, BUKG-konforme Kostenvoranschläge für Ihre Festsetzungsstelle und ziehen Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Soldatinnen, Soldaten und weitere Berechtigte bei dienstlich veranlassten Umzügen um – deutschlandweit und ins europäische Ausland, versichert mit 620 €/cbm und zum Festpreis in 24 h.

  • Kostenvoranschläge für die Festsetzungsstelle
  • Erstattung nach dem BUKG
  • Deutschlandweit & ins Ausland (AUV)
  • Versichert mit 620 €/cbm

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Prüffähiges Festpreisangebot für Ihre Festsetzungsstelle – unverbindlich & kostenlos.

Sicherheit: Was ist ? + ??
4,9 / 5 aus 1.600+ Bewertungen
BUKG-konforme Kostenvoranschläge
Versichert mit 620 €/cbm
Eigene Flotte · Kein Subunternehmer
Bewertung 9,5 von 10 auf umzugsfirmen-check.de für die Umzugsfirma Junker Berlin Gütesiegel von umzugsfirmen-check.de für die Junker Umzugsfirma Berlin Kundenempfehlung – Fünf-Sterne-Gütesiegel für die Junker Umzugsfirma Premium Partner 2016 – Auszeichnung für das Umzugsunternehmen Junker Premium Partner 2017 – Auszeichnung für die Umzugsfirma Junker Premium Partner Umzug 2018 – Gütesiegel von ImmobilienScout24 Premium Partner 2019 – Auszeichnung Umzug von ImmoScout24

BUKG-Umzug – für jede Berechtigtengruppe die passende Lösung

Als erfahrene Umzugsfirma in Berlin wickeln wir Ihren Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz korrekt und stressfrei ab – vom Verpacken über den sicheren Transport bis zur Möbelmontage. Ob Soldatinnen und Soldaten, ein Behördenumzug der Dienststelle oder ein beruflich bedingter Wechsel: Wir erstellen die nötigen Kostenvoranschläge für Ihre Festsetzungsstelle und ziehen Sie planbar, versichert (620 €/cbm) und absolut zuverlässig um.

Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Ihr Ablauf

In 5 Schritten zu Ihrem BUKG-Umzug

Ob Versetzung, Einstellung oder Standortwechsel ins Ausland – wir machen Ihren Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz von der ersten Anfrage bis zur Abrechnung mit der Festsetzungsstelle planbar und transparent.

1

Anfrage & Zusage prüfen

Sie fordern Ihr kostenloses Angebot an. Idealerweise liegt die Zusage der Umzugskostenvergütung Ihrer Dienststelle bereits vor oder ist beantragt.

2

Kostenlose Besichtigung

Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares, prüffähiges Angebot.

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BUKG-konformer Kostenvoranschlag

Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Festsetzungsstelle einreichen können.

4

Planung & Umzugstag

Wir organisieren Verpackung, Möbellift, Transport und auf Wunsch Halteverbotszone sowie Zollabwicklung – versichert mit 620 €/cbm.

5

Übergabe & Abrechnung

Pünktliche, schadenfreie Übergabe am Zielort. Auf Wunsch unterstützen wir bei den Unterlagen und Belegen zur Festsetzung der Umzugskostenvergütung.

Gut zu wissen: Nach dem BUKG erstattungsfähig sind je nach Zusage unter anderem die Beförderungsauslagen (Transport), Reisekosten sowie sonstige Umzugsauslagen (häufig über die Umzugskostenpauschale). Bei Auslandsumzügen gilt regelmäßig die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV); zu angrenzenden Themen wie Trennungsgeld beraten wir Sie gern. Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Zusage und der Festsetzung durch die zuständige Stelle.

Möbellift mieten Berlin – Außenaufzug der Junker Umzugsfirma bis 26 Meter Höhe

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Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg, 5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte. Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit, damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.

  • Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
  • Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
  • Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
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Umzugsfirma Junker

Einlagerung & Beiladung bei Versetzung – flexibel überbrücken & clever sparen

Zwischen Auszug und neuer Wohnung am Dienstort liegen oft Wochen – bei der Umzugsfirma Junker überbrücken Sie diese Zeit entspannt. In unseren sicheren Lagerflächen lagern wir Ihr Umzugsgut zuverlässig ein, bis Ihre neue Unterkunft bereitsteht. So bleibt Ihr BUKG-Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.

Ideal für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Soldatinnen, Soldaten und weitere Berechtigte, die flexibel, sicher und stressfrei umziehen müssen.

Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – ein Vorteil auch bei der Abrechnung nach BUKG.

Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung
Halteverbotszone Berlin beantragen – offizielles Halteverbotsschild der Junker Umzugsfirma

Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen

Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.

  • Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
  • Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
  • Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
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Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz

Die wichtigsten Antworten rund um BUKG, Umzugskostenvergütung und Kostenvoranschläge mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.

+ Wer hat Anspruch auf Erstattung nach dem BUKG?

Das Bundesumzugskostengesetz gilt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter im Bundesdienst sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Berechtigte – immer dann, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist, etwa durch Versetzung oder Einstellung. Voraussetzung für die Erstattung ist in der Regel die Zusage der Umzugskostenvergütung.

+ Welche Kosten werden nach dem BUKG erstattet?

Erstattungsfähig sind je nach Zusage unter anderem die Beförderungsauslagen (der eigentliche Umzugstransport), Reisekosten sowie sonstige Umzugsauslagen, die häufig über eine Umzugskostenpauschale abgegolten werden. Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Zusage und der Festsetzung durch die zuständige Stelle. Wir erstellen Ihnen ein nachvollziehbares Festpreisangebot als Grundlage.

+ Was ist die Zusage der Umzugskostenvergütung – und brauche ich sie vorher?

Die Zusage der Umzugskostenvergütung ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Dienststelle, dass Ihr Umzug dienstlich anerkannt und erstattungsfähig ist. Sie sollte in der Regel vor dem Umzug vorliegen, da die Erstattung daran geknüpft ist. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot, das Sie für die Beantragung verwenden können.

+ Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?

Die zuständige Stelle verlangt in der Regel mehrere Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen – häufig zwei. Wir liefern Ihnen ein detailliertes, prüffähiges Angebot mit allen relevanten Positionen, das sich problemlos vergleichen und einreichen lässt. Die genaue Anzahl hängt von den Vorgaben Ihrer Festsetzungsstelle ab.

+ Was ist die Festsetzungsstelle und wo reiche ich die Unterlagen ein?

Die Festsetzungsstelle ist die für Sie zuständige personalbearbeitende bzw. abrechnende Stelle. Dort beantragen Sie die Zusage der Umzugskostenvergütung und reichen nach dem Umzug Angebot und Belege zur Festsetzung ein. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den nötigen Unterlagen, damit die Einreichung reibungslos funktioniert.

+ Gilt das BUKG auch für Umzüge ins Ausland?

Für Umzüge ins Ausland gilt regelmäßig die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) ergänzend bzw. anstelle des BUKG. Wir führen auch Auslandsumzüge durch – deutschlandweit ins europäische Ausland und zu NATO-Standorten – und planen Verpackung, Transport und auf Wunsch die Zollabwicklung komplett für Sie.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.

+ Übernehmt ihr Verpacken, Möbelmontage und den Möbellift?

Ja. Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Service: hochwertiges Umzugsmaterial, das Ein- und Auspacken Ihrer Kartons, die De- und Remontage Ihrer Möbel sowie den Einsatz unseres eigenen Möbellifts für schwere Möbel aus oberen Etagen (Außeneinsatz bis 26 Meter). So bleibt Ihr BUKG-Umzug komplett stressfrei.

+ Wie schnell bekomme ich ein Festpreisangebot und wie früh sollte ich buchen?

Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da dienstliche Umzugstermine planbar sind, empfehlen wir, den Umzug 2 bis 4 Wochen im Voraus zu buchen – besonders zum Monatsende sind Termine schnell vergeben. Kurzfristige Umzüge sind nach Verfügbarkeit ebenfalls möglich.