Beruflich bedingte Umzüge · mit dem Arbeitgeber abgerechnet seit 2012
Arbeitgeber-Umzug Berlin wenn der Arbeitgeber den Umzug zahlt.
Bei einem beruflich veranlassten Umzug – etwa durch Versetzung oder neuen Arbeitsplatz – kann Ihr Arbeitgeber die Kosten in der Regel steuerfrei erstatten. Wir liefern die prüffähige Rechnung und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.
- Prüffähige Rechnung für den Arbeitgeber
- Direkte Abrechnung möglich
- Festpreis in 24 Stunden
- Versichert mit 620 €/cbm
Kostenloses Arbeitgeber-Umzug-Angebot anfordern
Prüffähiges Festpreisangebot für Ihre Personalabteilung – unverbindlich & kostenlos.
Arbeitgeber-Umzug – für jeden beruflichen Anlass
Als erfahrene Umzugsfirma in Berlin wickeln wir Ihren beruflich bedingten Umzug zuverlässig ab – mit prüffähigen Kostenvoranschlägen und Rechnungen für Ihren Arbeitgeber und auf Wunsch direkter Abrechnung. Ob Versetzung, neuer Arbeitsplatz oder Standortwechsel ins In- oder Ausland: Wir ziehen Sie planbar, versichert (620 €/cbm) und zum Festpreis um.
Versetzung & Fern-/Auslandsumzug
Umzug im Bundesdienst nach BUKG
Wenn das ganze Unternehmen umzieht
Weitere Leistungen rund um Ihren Umzug
Vom Privatumzug bis zur Einlagerung – wir übernehmen jeden Schritt, transparent und zum Festpreis.
Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.
Umzugsfirma Junker
Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen
Wenn zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht, lagern wir Ihr Umzugsgut bei der Umzugsfirma Junker sicher zwischen, bis Ihre neue Wohnung bereitsteht. So bleibt Ihr Arbeitgeber-Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.
Für alle, die günstig, sicher und stressfrei umziehen möchten.
Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – das hält auch den Kostenvoranschlag fürs Jobcenter schlank.
Sichere Zwischenlagerung bis zum Bezug der neuen Wohnung
Einlagerung anfragen
Beiladung – günstig bei kleinen Umzugsmengen
Beiladung anfragen
Möbellift mieten – schnell, sicher & effizient
Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg,
5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte.
Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten
und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit,
damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.
- Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
- Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
- Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
Junker Umzugsfirma
Alles aus einer Hand – Weitere Leistungen für Ihren stressfreien Umzug
Halteverbotszone (HVZ)
Wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen – für einen reibungslosen Umzug ohne lästige Parkplatzsuche.
Umzugsmaterial
Wir liefern hochwertiges Umzugsmaterial – von Umzugskartons bis zu Spezialverpackungen – direkt zu Ihnen nach Hause.
Möbelmontage
Unsere Profis übernehmen die De- und Remontage Ihrer Möbel – fachgerecht, präzise und termingerecht.
Ein- & Auspackservice
Unser Team übernimmt das fachgerechte Ein- und Auspacken Ihrer Möbel und Kartons – schnell, sicher und stressfrei.
Sperrmüll-Entsorgung
Wir entsorgen Möbel, Elektrogeräte und Sperrmüll schnell, professionell und umweltgerecht – auch in Kombination mit Ihrem Umzug.
Möbellift mieten
Mit unseren Möbelliften in Berlin transportieren wir schwere Möbel sicher aus oberen Etagen – schnell und risikofrei.
Arbeitgeber-Umzug auf einen Blick
Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen – oft steuerfrei. Das Wichtigste in Kürze.
Beruflich veranlasst?
Zum Beispiel bei neuer Stelle, Versetzung oder erheblicher Verkürzung des Arbeitswegs – oft anerkannt ab rund einer Stunde Fahrzeitersparnis pro Tag.
Steuerfrei oder absetzbar
Der Arbeitgeber kann bei beruflicher Veranlassung steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Zahlt er nicht, sind die Kosten oft als Werbungskosten absetzbar.
Prüffähige Rechnung
Wir stellen eine detaillierte Rechnung mit Kostenstelle aus und rechnen nach Freigabe auf Wunsch direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Wichtig zu wissen
- Steuerfreie Erstattung setzt berufliche Veranlassung voraus.
- Rechnung & Belege aufbewahren.
- Sonst oft als Werbungskosten absetzbar.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Behandlung klären Sie mit Arbeitgeber bzw. Steuerberatung.
In 5 Schritten zu Ihrem Arbeitgeber-Umzug
Ob Versetzung, neuer Arbeitsplatz oder Standortwechsel – wir machen Ihren beruflich bedingten Umzug von der Anfrage bis zur Abrechnung mit dem Arbeitgeber planbar und transparent.
Anfrage stellen
Sie oder Ihre Personalabteilung fordern ein kostenloses Angebot an. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder bequem per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen, Zugang und Ihre Sonderwünsche.
Prüffähiges Festpreisangebot
Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Angebot, das Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber zur Freigabe einreichen können.
Planung & Umzugstag
Wir organisieren Verpackung, Möbelmontage, Möbellift, Halteverbotszone und den sicheren Transport – versichert mit 620 €/cbm.
Übergabe & Abrechnung
Pünktliche, schadenfreie Übergabe. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab und liefern prüffähige Belege für Buchhaltung und Steuer.
Gut zu wissen: Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann der Arbeitgeber die Umzugskosten in der Regel steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG); andernfalls lassen sich die Kosten häufig als Werbungskosten absetzen. Die konkrete steuerliche Behandlung klären Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Steuerberatung.
Das sagen unsere Kunden
Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen
Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.
- Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
- Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
- Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen zum Arbeitgeber-Umzug
Die wichtigsten Antworten rund um Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, beruflich veranlasste Umzüge und Abrechnung mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Umzugskosten?
Bei einem beruflich veranlassten Umzug übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise – oft freiwillig oder geregelt über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es in der Regel nicht; die Übernahme ist meist Vereinbarungssache. Wir liefern Ihnen die prüffähige Grundlage dafür: ein detailliertes Festpreisangebot und eine saubere Rechnung.
Warum übernehmen Arbeitgeber überhaupt Umzugskosten?
Weil der Umzug dem Betrieb dient: bei einer Versetzung, einem Standortwechsel oder um Fachkräfte zu gewinnen und schnell einsatzbereit zu machen. Für den Arbeitgeber sind solche Kosten in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar, und die Erstattung kann bei beruflicher Veranlassung steuerfrei erfolgen. So entsteht ein Vorteil für beide Seiten.
Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?
Als beruflich veranlasst gilt ein Umzug zum Beispiel beim Antritt einer neuen Stelle, bei einer Versetzung an einen anderen Ort, beim Bezug oder der Aufgabe einer Dienstwohnung oder wenn sich der tägliche Arbeitsweg erheblich verkürzt. Die Rechtsprechung erkennt die berufliche Veranlassung häufig an, wenn sich die Fahrzeit spürbar – oft um rund eine Stunde täglich – reduziert. Die Beurteilung im Einzelfall trifft das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber.
Welche Kosten lassen sich erstatten oder steuerlich absetzen?
Je nach Vereinbarung und Steuerrecht kommen unter anderem die Transport- und Speditionskosten, Fahrt- und Reisekosten, gegebenenfalls eine doppelte Haushaltsführung sowie eine Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen in Betracht. Den genauen Umfang klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Steuerberatung – wir liefern eine vollständige, nachvollziehbare Rechnung als Grundlage.
Stellt ihr eine prüffähige Rechnung für meinen Arbeitgeber aus?
Ja. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelpositionen, die Ihre Personalabteilung oder Buchhaltung direkt verarbeiten kann. Auf Wunsch passen wir Rechnungsempfänger und Angaben – etwa eine Kostenstelle – an, damit die interne Freigabe reibungslos läuft.
Könnt ihr direkt mit dem Arbeitgeber abrechnen?
Ja. Nach Freigabe rechnen wir auf Wunsch direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Den genauen Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Personalabteilung ab.
Macht ihr auch Versetzungen an andere Standorte oder ins Ausland?
Ja. Wir führen Fern- und Auslandsumzüge durch – deutschlandweit und ins europäische Ausland – inklusive Verpackung, Transport und auf Wunsch der Zollabwicklung. So ist auch ein Standortwechsel über größere Distanzen gut planbar.
Sind meine Möbel beim Umzug versichert?
Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich buchen?
Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da berufliche Umzüge meist planbar sind, empfehlen wir, 2 bis 4 Wochen im Voraus zu buchen – besonders zum Monatsende sind Termine schnell vergeben. Kurzfristige Umzüge sind nach Verfügbarkeit ebenfalls möglich.

