Umzüge mit Pflegekassen-Zuschuss in Berlin seit 2012
Pflegekassen-Umzug Berlin mit Zuschuss & direkter Abrechnung.
Ein Umzug in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden – als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI), bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 €. Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag und rechnen auf Wunsch direkt ab.
- Zuschuss bis 4.180 € möglich
- Prüffähige Kostenvoranschläge
- Auf Wunsch direkte Abrechnung
- Versichert mit 620 €/cbm
Kostenloses Pflegekassen-Umzug-Angebot anfordern
Prüffähiges Festpreisangebot für Ihren Antrag – unverbindlich & kostenlos.
Einfühlsame Umzüge rund um Pflege & Alter
Ziehen Sie in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung, kann die Pflegekasse den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI) bezuschussen – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag, ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen auf Wunsch direkt ab.
Umzug im Alter, ganz entspannt
Schonender Umzug ins Pflegeheim
Alte Wohnung besenrein übergeben
In 5 Schritten zum bezuschussten Umzug
Ziehen Sie in eine pflegegerechtere Wohnung, kann die Pflegekasse den Umzug bezuschussen. Wir machen den Ablauf von der Anfrage bis zur Abrechnung planbar und einfühlsam.
Anfrage & Beratung
Sie fordern ein kostenloses Angebot an. Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe – telefonisch oder vor Ort.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.
Prüffähiger Kostenvoranschlag
Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können.
Antrag & Bewilligung
Sie beantragen den Zuschuss bei der Pflegekasse – wichtig: vor dem Umzug. Wir liefern die nötigen Unterlagen.
Umzugstag & Abrechnung
Wir ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.
Gut zu wissen: Der Zuschuss nach § 40 SGB XI ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wichtig: Antrag und Kostenvoranschlag sollten vor dem Umzug bei der Pflegekasse vorliegen. Höhe (bis zu 4.180 € je Maßnahme) und Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.
Umzugsfirma Junker
Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen
Wenn zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht, lagern wir Ihr Umzugsgut bei der Umzugsfirma Junker sicher zwischen, bis Ihre neue Wohnung bereitsteht. So bleibt Ihr Umzug auch bei kurzfristigen Terminänderungen planbar.
Für alle, die günstig, sicher und stressfrei umziehen möchten.
Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – das hält auch den Kostenvoranschlag fürs Jobcenter schlank.
Sichere Zwischenlagerung bis zum Bezug der neuen Wohnung
Einlagerung anfragen
Beiladung – günstig bei kleinen Umzugsmengen
Beiladung anfragenJunker Umzugsfirma
Alles aus einer Hand – Weitere Leistungen für Ihren stressfreien Umzug
Halteverbotszone (HVZ)
Wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen – für einen reibungslosen Umzug ohne lästige Parkplatzsuche.
Umzugsmaterial
Wir liefern hochwertiges Umzugsmaterial – von Umzugskartons bis zu Spezialverpackungen – direkt zu Ihnen nach Hause.
Möbelmontage
Unsere Profis übernehmen die De- und Remontage Ihrer Möbel – fachgerecht, präzise und termingerecht.
Ein- & Auspackservice
Unser Team übernimmt das fachgerechte Ein- und Auspacken Ihrer Möbel und Kartons – schnell, sicher und stressfrei.
Sperrmüll-Entsorgung
Wir entsorgen Möbel, Elektrogeräte und Sperrmüll schnell, professionell und umweltgerecht – auch in Kombination mit Ihrem Umzug.
Möbellift mieten
Mit unseren Möbelliften in Berlin transportieren wir schwere Möbel sicher aus oberen Etagen – schnell und risikofrei.
Weitere Leistungen rund um Ihren Umzug
Für jede Situation die passende Lösung – transparent und zum Festpreis.
Möbellift mieten – schnell, sicher & effizient
Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg,
5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte.
Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten
und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit,
damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel“ entspannt bleibt.
- Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
- Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
- Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
Pflegekassen-Umzug auf einen Blick
Ein Umzug in eine pflegegerechtere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden – wenn ein paar Punkte beachtet werden.
Zuschuss nach § 40 SGB XI
Ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Antrag vor dem Umzug
Antrag und Kostenvoranschlag müssen vor dem Umzug bei der Pflegekasse vorliegen. Ohne vorherige Bewilligung riskieren Sie den Zuschuss.
Prüffähig & direkt
Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.
Wichtig zu wissen
- Anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung.
- Antrag immer vor dem Umzug stellen.
- Umzug ins Pflegeheim wird i. d. R. nicht bezuschusst.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Sozial- oder Pflegeberatung. Höhe und Bewilligung des Zuschusses entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen
Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.
- Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
- Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
- Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen zum Pflegekassen-Umzug
Die wichtigsten Antworten rund um Zuschuss, § 40 SGB XI und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.
Zahlt die Pflegekasse den Umzug?
Ein Umzug, der das Wohnumfeld verbessert – etwa in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung – kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden, die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Veränderungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu zählen zum Beispiel barrierearme Umbauten – und im Einzelfall auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung, wenn er das Wohnumfeld nachweislich verbessert.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die konkrete Höhe hängt von der Maßnahme und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall ab.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern, also die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Außerdem sollte der Antrag vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Ja. Antrag und Kostenvoranschlag sollten unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung bei der Pflegekasse vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass kein Zuschuss gewährt wird. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.
Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?
Je nach Pflegekasse und Einzelfall ist nach der Bewilligung eine direkte Abrechnung möglich; häufig erfolgt eine Erstattung gegen Rechnung. Wir stellen Ihnen eine prüffähige Rechnung aus und stimmen den Ablauf vorab mit Ihnen ab, damit Sie möglichst wenig vorstrecken müssen.
Wird auch ein Umzug ins Pflegeheim bezuschusst?
In der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI betrifft das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, nicht den Einzug in ein Pflegeheim. Für einen Umzug ins Pflegeheim organisieren wir den schonenden Transport trotzdem gern – mehr dazu auf unserer Seite zum Pflegeheim-Umzug.
Sind meine Möbel beim Umzug versichert?
Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?
Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da der Antrag vor dem Umzug bewilligt sein sollte, empfehlen wir, frühzeitig anzufragen – idealerweise 2 bis 4 Wochen vor dem Wunschtermin.

