Umzug über die Agentur für Arbeit Berlin – Umzugsteam der Umzugsfirma Junker mit Umzugs-LKW und Möbellift

Geförderte Umzüge mit der Agentur für Arbeit seit 2012

Umzug über die Agentur für Arbeit gefördert bei Ihrer Arbeitsaufnahme.

Wer für einen neuen Job umzieht, kann die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) gefördert bekommen. Wir liefern das förderfähige Festpreisangebot für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab. In Berlin und deutschlandweit.

  • Förderung über das Vermittlungsbudget
  • Förderfähige Kostenvoranschläge
  • Auf Wunsch direkte Abrechnung
  • Versichert mit 620 €/cbm

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Förderfähiges Festpreisangebot für Ihren Antrag – unverbindlich & kostenlos.

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4,9 / 5 aus 1.600+ Bewertungen
Förderfähige Kostenvoranschläge
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Eigene Flotte · Kein Subunternehmer

Geförderter Umzug – für jede Situation passend

Ziehen Sie für einen neuen Job um, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) fördern. Wir liefern förderfähige Kostenvoranschläge für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab – planbar, versichert (620 €/cbm) und zum Festpreis.

Gut zu wissen

Umzug mit der Agentur für Arbeit auf einen Blick

Wer für einen neuen Job umzieht, kann Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten – wenn ein paar Punkte beachtet werden.

Förderung nach § 44 SGB III

Ziehen Sie für eine versicherungspflichtige Beschäftigung um, kann die Agentur die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget fördern – als Ermessensleistung.

Antrag vor dem Umzug

Antrag bzw. Zustimmung müssen vor dem Umzug und vor der Beauftragung vorliegen. Wer ohne Bewilligung umzieht, riskiert, leer auszugehen.

Förderfähig & ohne Vorkasse

Wir liefern ein förderfähiges Festpreisangebot für Ihren Antrag und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.

Wichtig zu wissen

  • Förderung ist Ermessensleistung – kein automatischer Anspruch.
  • Antrag immer vor dem Umzug stellen.
  • Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig (§ 22 SGB II).

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Über eine Förderung entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Umzugsfirma Junker

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Für alle, die günstig, sicher und stressfrei umziehen möchten.

Beiladung (Spar-Tipp): Bei kleineren Mengen nutzen wir unsere regelmäßigen Linienverkehre, zum Beispiel A9 Berlin–München oder A24 Berlin–Hamburg. So zahlen Sie nur die Kubikmeter, die Sie tatsächlich benötigen – das hält auch den Kostenvoranschlag fürs Jobcenter schlank.

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Ihr Ablauf

In 5 Schritten zum geförderten Umzug

Ziehen Sie für einen neuen Job um, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten fördern. Wir machen den Ablauf von der Anfrage bis zur Abrechnung planbar und transparent.

1

Anfrage & Beratung

Sie fordern ein kostenloses Angebot an. Wir besprechen Ihre Situation und den neuen Arbeitsort.

2

Kostenlose Besichtigung

Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.

3

Förderfähiger Kostenvoranschlag

Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen können.

4

Antrag & Bewilligung

Sie beantragen die Förderung aus dem Vermittlungsbudget – wichtig: vor dem Umzug. Wir liefern die nötigen Unterlagen.

5

Umzugstag & Abrechnung

Wir ziehen Sie versichert (620 €/cbm) um und rechnen nach Bewilligung auf Wunsch direkt ab.

Gut zu wissen: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) ist eine Ermessensleistung – ein Anspruch besteht in der Regel nicht automatisch. Wichtig: Der Antrag bzw. die Zustimmung sollte vor dem Umzug und vor der Beauftragung vorliegen. Die Entscheidung trifft Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung
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Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Umzug über die Agentur für Arbeit

Die wichtigsten Antworten rund um Förderung, Vermittlungsbudget und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.

+ Übernimmt die Agentur für Arbeit die Umzugskosten?

Wenn Sie für eine versicherungspflichtige Beschäftigung umziehen, kann die Agentur für Arbeit die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III fördern. Das ist eine Ermessensleistung – ein automatischer Anspruch besteht in der Regel nicht. Voraussetzung ist meist eine vorherige Zustimmung. Wir erstellen Ihnen ein förderfähiges, prüffähiges Festpreisangebot als Grundlage für Ihren Antrag.

+ Was ist das Vermittlungsbudget und was sind Mobilitätshilfen?

Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III unterstützt arbeitsuchende Menschen bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es kann unter anderem Umzugskosten, Fahrtkosten und Bewerbungskosten umfassen – früher als Mobilitätshilfen bzw. Umzugskostenbeihilfe bekannt. Der genaue Umfang wird im Einzelfall von der Agentur festgelegt.

+ Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können in der Regel arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, wenn der Umzug notwendig ist, um eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder auszuüben. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft frühzeitig darauf an.

+ Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?

Ja. Der Antrag bzw. die Zustimmung sollte unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung eines Unternehmens vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass die Kosten nicht übernommen werden. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot, das Sie für den Antrag verwenden können.

+ Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?

Die Agentur verlangt häufig mehrere Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen. Wir liefern Ihnen ein detailliertes, prüffähiges Angebot mit allen relevanten Positionen, das sich leicht vergleichen und einreichen lässt. Die genaue Anzahl hängt von den Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit ab.

+ Kann nach der Bewilligung direkt abgerechnet werden?

Liegt eine Bewilligung vor, ist je nach Agentur und Einzelfall eine direkte Abrechnung möglich, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Den Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen ab und stellen die nötigen Unterlagen bereit.

+ Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wer ist zuständig?

Beziehen Sie Bürgergeld, ist in der Regel das Jobcenter zuständig (Umzugskosten nach § 22 SGB II). Sind Sie arbeitslos gemeldet bzw. beziehen Arbeitslosengeld und ziehen für einen neuen Job um, kommt eine Förderung über die Agentur für Arbeit nach § 44 SGB III in Betracht. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf bei Ihrer zuständigen Stelle.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Ja. Ihr Umzugsgut ist im Rahmen der gesetzlichen Spediteurhaftung mit 620 € pro Kubikmeter versichert. Auf Wunsch beraten wir Sie zu einer zusätzlichen Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände. Empfindliche Möbel werden grundsätzlich fachgerecht in Decken und Schutzfolie verpackt.

+ Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?

Ihr unverbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach der Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden, bei einer virtuellen Besichtigung oft noch am selben Tag. Da der Antrag vor dem Umzug bewilligt sein sollte, empfehlen wir, frühzeitig anzufragen – idealerweise 2 bis 4 Wochen vor dem Wunschtermin.