Einlagerung beim Auslandsaufenthalt: Was mitkommt, entscheidet über den Zoll

Ratgeber · Umzugsfirma Junker

Einlagerung beim Auslandsaufenthalt: Was mitkommt, entscheidet über den Zoll

Wer für zwei oder drei Jahre ins Ausland geht, denkt bei der Einlagerung an die Lagermiete. Wichtiger sind drei andere Dinge: die Zollfolgen bei der Rückkehr, eine Vollmacht für Deutschland und die Frage, ob sich Lagern über diesen Zeitraum überhaupt noch rechnet.

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Fernumzug und Einlagerung durch die Umzugsfirma Junker in Berlin bei einem Auslandsaufenthalt

Kurz beantwortet

Die Einlagerungsentscheidung hat zollrechtliche Folgen – das übersieht fast jeder. Was in Deutschland eingelagert bleibt, war nie ausgeführt und ist bei der Rückkehr unproblematisch. Was Sie mitnehmen und aus einem Nicht-EU-Land zurückbringen, gilt als Übersiedlungsgut und ist nur unter Bedingungen einfuhrabgabenfrei: mindestens zwölf Monate Wohnsitz im Drittland, die Gegenstände dort mindestens sechs Monate benutzt, Anmeldung innerhalb von zwölf Monaten nach der Rückkehr. Zweitens brauchen Sie eine Vollmacht für jemanden in Deutschland. Und drittens sollten Sie die Lagerkosten über die volle Dauer rechnen – bei drei Jahren kippt die Rechnung für manche Möbel.

Inhaltsverzeichnis
  1. Mitnehmen, lagern oder abgeben?
  2. Zoll bei der Rückkehr
  3. Die Vollmacht für Deutschland
  4. Versicherung und Meldeadresse
  5. Was mit der Wohnung passiert
  6. Was Langzeitlagerung nicht übersteht
  7. Die Drei-Jahres-Rechnung
  8. Rückkehr planen
  9. FAQ – Häufige Fragen

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Zoll-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zollvorschriften hängen vom Zielland, der Aufenthaltsdauer und dem Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte erteilt die deutsche Zollverwaltung; für steuerliche Fragen ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Kapitel 01Mitnehmen, lagern oder abgeben?

Vor jeder Auslandsentsendung steht dieselbe Dreiteilung des Hausrats. Sie fällt leichter, wenn man sie nach den richtigen Kriterien trifft – und nicht nach Anhänglichkeit.

Kriterien für die Dreiteilung
GruppeWas hineingehörtWorauf achten
Mitnehmen Was Sie täglich brauchen, was am Zielort schwer oder teuer zu beschaffen ist, persönlich Unersetzliches Bei Nicht-EU-Zielen: Zollvorschriften des Ziellands und die späteren Rückführungsbedingungen
Einlagern Möbel mit Wert, Systemmöbel, Erinnerungsstücke, Bücher, was am Zielort keinen Sinn hat Lagerkosten über die volle Dauer rechnen, nicht pro Monat denken
Abgeben Alles, dessen Wiederbeschaffung weniger kostet als die Lagerung über die geplante Dauer Verkauf, Weitergabe oder Entsorgung – vor dem Umzug, nicht danach

Der Punkt, an dem viele falsch abbiegen

Elektrogeräte. Bei einem Wechsel in ein Land mit anderer Netzspannung oder anderen Steckern ist die Mitnahme meist sinnlos – bei einem Wechsel innerhalb Europas dagegen unproblematisch. Klären Sie das, bevor Sie eine Waschmaschine über zwei Kontinente schicken.

Kapitel 02Zoll bei der Rückkehr: was eingelagert war, ist einfach

Hier liegt der Zusammenhang, den kaum jemand vorher bedenkt – und er sprich für die Einlagerung.

Was in Deutschland eingelagert bleibt, verlässt das Zollgebiet nie. Bei der Rückkehr gibt es dafür keine Einfuhr, keine Anmeldung, keine Nachweise. Es steht einfach noch da.

Was Sie mitnehmen und aus einem Nicht-EU-Land zurückbringen, ist dagegen eine Einfuhr. Das europäische Zollrecht sieht dafür die Befreiung von Einfuhrabgaben für Übersiedlungsgut vor (Art. 3 ff. Zollbefreiungsverordnung) – allerdings nur unter Bedingungen.

Nummeriertes und inventarisiertes Umzugsgut der Umzugsfirma Junker für die Langzeiteinlagerung

Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung

  • Mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Union. Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Absicht eines längeren Aufenthalts nachweisen lässt – etwa über den Arbeitsvertrag.
  • Die Gegenstände müssen Ihnen gehören und im Herkunftsland mindestens sechs Monate benutzt worden sein. Nachweis über Rechnungen oder Kaufverträge.
  • Anmeldung innerhalb von zwölf Monaten nach Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland – diese Frist gilt auch bei Einfuhr in Teilsendungen.
  • Weiterverwendung zu gleichen Zwecken am neuen Wohnort.
  • Kein Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach der Einfuhr. Bei Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung in diesem Zeitraum entstehen die Einfuhrabgaben nachträglich.
  • Inventarliste mit Wert- und Gewichtsangaben, Name, Adresse und Unterschrift – wird an der Grenze verlangt.

Drei Fallen

Erstens: Ein reiner Studien- oder Schulaufenthalt im Drittland begründet die Begünstigung nicht. Zweitens: Gewerblich genutzte Gegenstände sind vom Übersiedlungsgut ausgenommen. Drittens: Fahrzeuge brauchen den Nachweis, dass sie im Drittland auf Ihren Namen zugelassen waren – und bei Einfahrt auf eigener Achse wird die deutsche Kraftfahrzeugsteuer unmittelbar fällig, ohne Befreiung für die Fahrt bis zum Zulassungsort.

Für die Zollanmeldung von Übersiedlungsgut gibt es ein eigenes Formular. Die aktuellen Vordrucke und verbindliche Auskünfte finden Sie bei der deutschen Zollverwaltung.

Innerhalb der EU entfällt das alles – es gibt keine Zollgrenze. Praktisch relevant bleiben dort nur die Fahrzeugummeldung und länderspezifische Meldepflichten. Zu unseren Routen: Fernumzug, Österreich, Niederlande, Schweden und weitere.

Sonderfall Schweiz und Norwegen

Beide sind keine EU-Mitglieder. Hier gelten Zollformalitäten in beide Richtungen – Inventarliste, Wertangaben, teils Voranmeldung. Planen Sie dafür zusätzliche Vorlaufzeit ein: Umzug Schweiz und Umzug Norwegen.

Kapitel 03Die Vollmacht: der am häufigsten vergessene Punkt

Sie sind drei Jahre in Singapur. In Berlin steht Ihr Hausrat in einem Lager. Wer kündigt den Lagervertrag, wenn Sie früher zurückkommen? Wer nimmt die Rücklieferung an, wenn Ihr Flug später landet? Wer entscheidet, wenn der Lagerhalter eine Rückfrage hat?

Ohne eine bevollmächtigte Person in Deutschland stehen Sie bei jeder Kleinigkeit still. Und E-Mail über zwölf Zeitzonen ersetzt keine Unterschrift.

Punkt 1

Schriftliche Vollmacht

Für eine Vertrauensperson, mit klarem Umfang: Auskünfte einholen, Termine vereinbaren, Rücklieferung annehmen, im Notfall den Vertrag kündigen.

Punkt 2

Beim Dienstleister hinterlegen

Nicht nur ausstellen, sondern vor der Abreise beim Lagerhalter zur Akte geben – sonst hilft sie im Ernstfall nicht.

Punkt 3

Zahlungsweg klären

Lastschrift von einem deutschen Konto ist der einfachste Weg. Überweisungen aus dem Ausland über Jahre sind fehleranfällig – und eine geplatzte Zahlung kann Folgen für das Lagergut haben.

Punkt 4

Inventarliste doppelt sichern

Eine Kopie digital, eine bei der Vertrauensperson. Nicht nur beim Dienstleister – und nicht nur auf dem Laptop, der mitreist.

Was passiert, wenn niemand erreichbar ist

Bleibt die Lagermiete über längere Zeit unbezahlt und ist der Kunde nicht erreichbar, hat der Lagerhalter rechtliche Möglichkeiten, die bis zur Verwertung des Lagerguts reichen können. Das ist kein Drohszenario, sondern die Standardlage in Lagerverträgen. Sorgen Sie deshalb für eine funktionierende Zahlung und eine erreichbare Person – beides, nicht nur eines.

Kapitel 04Versicherung und Meldeadresse

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist an eine versicherte Wohnung gebunden. Wird die Wohnung aufgelöst und der Hausrat eingelagert, entfällt die Grundlage – der Versicherungsschutz besteht dann nicht ohne Weiteres weiter. Manche Verträge sehen eine befristete Außenversicherung vor, andere nicht.

  • Vor der Abreise mit dem Versicherer sprechen, nicht danach. Zwei Fragen: Besteht Deckung für eingelagerten Hausrat, und wenn ja, wie lange?
  • Deckung für das Lager gesondert klären – über den Lagerhalter oder eine eigene Police
  • Wert dokumentieren: Fotos, Rechnungen, Inventarliste. Nach drei Jahren erinnert sich niemand mehr, was in Behälter 14 war
  • Und daran denken: Für die Lagerzeit gelten die Vorschriften über das Lagergeschäft, nicht die Haftungsbegrenzung des Umzugsrechts. Details im Ratgeber Einlagerung in Berlin

Abmeldung und Meldeadresse

Wer ins Ausland zieht und keine Wohnung in Deutschland behält, muss sich beim Bürgeramt abmelden. Daran hängt mehr als ein Formular:

  • Zustellfähige Adresse: Behörden, Versicherungen und Banken brauchen einen Weg, Sie zu erreichen. Eine Vertrauensperson als Zustellungsanschrift löst das
  • Nachsendeauftrag vor der Abreise beauftragen, mit Verlängerung im Kalender
  • Steuerliche Folgen der Abmeldung mit Ihrer Steuerberatung klären – gerade bei einer Entsendung
  • Krankenversicherung prüfen: Anwartschaft, Auslandsdeckung oder lokale Versicherung
  • Zweitwohnsitz behalten? Kann sinnvoll sein, hat aber eigene Folgen. Nicht nebenbei entscheiden

Kapitel 05Was mit der Wohnung passiert

Drei Wege und ihre Folgen für die Einlagerung
VarianteVorteilNachteil
Kündigen Keine laufende Miete, klare Sache Voller Hausrat muss eingelagert werden; bei der Rückkehr Wohnungssuche in angespanntem Markt
Untervermieten Miete läuft weiter gedeckt, Wohnung bleibt Erlaubnis des Vermieters nötig; möbliert vermieten heißt, den Hausrat nicht einlagern zu können
Leer behalten Bei der Rückkehr alles wie vorher Volle Miete über die gesamte Zeit – meist die teuerste Variante

Die Rechnung, die selten gemacht wird

Vergleichen Sie Lagermiete plus Wohnungssuche bei der Rückkehr gegen fortlaufende Wohnungsmiete. In Berlin, wo eine vergleichbare Wohnung nach drei Jahren deutlich teurer sein kann als der alte Vertrag, fällt dieser Vergleich häufiger für „behalten“ aus, als man erwartet. Das ist kein Argument gegen die Einlagerung – bei einer untervermieteten Wohnung brauchen Sie sie ohnehin – sondern eines dafür, beides gemeinsam zu rechnen.

Kapitel 06Was eine mehrjährige Lagerung nicht übersteht

Bei drei Monaten Zwischenlagerung ist fast alles unkritisch. Bei drei Jahren nicht. Diese Dinge gehören nicht ins Langzeitlager:

  • Batterien und Akkus – laufen aus oder tiefentladen; Lithium-Akkus sind zudem in den meisten Lagerbedingungen ausgeschlossen
  • Geräte mit eingebautem Akku – Notebooks, Werkzeuge, Staubsauger. Nach Jahren im Lager ist der Akku in der Regel Elektroschrott
  • Vorräte und Konserven – auch ungeöffnet, wegen Schädlingen und Ablaufdaten
  • Medikamente und Kosmetik – verfallen
  • Wein und Spirituosen – brauchen konstante Bedingungen, die ein Möbellager nicht bietet
  • Reifen und Gummiteile – altern und werden porös
  • Wichtige Dokumente und Datenträger – nehmen Sie mit oder digitalisieren Sie; wer nach drei Jahren eine Urkunde braucht, braucht sie sofort
  • Bargeld, Schmuck, Wertpapiere – ins Bankschließfach, nicht ins Möbellager

Was Sie unbedingt digitalisieren sollten

Vor der Einlagerung: Urkunden, Versicherungsverträge, Zeugnisse, Rentennachweise, Kaufbelege für wertvolle Gegenstände, Fotos in Papierform. Alles davon werden Sie im Ausland irgendwann brauchen – und aus einem Lagerbehälter bekommt es niemand kurzfristig heraus.

Kapitel 07Die Drei-Jahres-Rechnung

Hier sind wir ehrlich, auch wenn es gegen unser Interesse spricht: Bei langen Aufenthalten lohnt sich die Einlagerung nicht für alles. Der Denkfehler entsteht dadurch, dass man in Monatsraten rechnet statt in der Gesamtsumme.

Das Prinzip an einem Beispiel

Lagervolumen für eine 2-Zimmer-Wohnung
ca. 25 m³
Geplante Abwesenheit
36 Monate
Monatliche Lagermiete
× 36
Plus Ein- und Auslagerung, Transport hin und zurück
einmalig

Setzen Sie in diese Rechnung Ihre konkreten Zahlen ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Wiederbeschaffungswert dessen, was Sie einlagern möchten. Wir nennen hier bewusst keine Beträge – der Preis hängt von Volumen, Laufzeit und Zugangssituation ab. Bei der Besichtigung bekommen Sie eine Gesamtsumme für die volle Dauer, nicht nur einen Monatspreis.

Was diese Rechnung meist übersteht

  • Erinnerungsstücke und Erbstücke – haben keinen Wiederbeschaffungswert
  • Modulare Systemmöbel, weil sie sich später anders zusammensetzen lassen
  • Hochwertige Einzelstücke, Kunst, Instrumente
  • Bücher und Sammlungen – günstig zu lagern, teuer zu ersetzen

Was sie meist nicht übersteht

  • Standardmobiliar aus dem Möbelhaus
  • Große Elektrogeräte, die nach drei Jahren ohnehin veraltet sind
  • Matratzen – nach drei Jahren Lagerung selten noch das, was man wollte
  • Alles, was Sie schon vor der Abreise ersetzen wollten

Der Hebel, der die Rechnung dreht: Demontieren. Zerlegte Möbel brauchen bis zu 60 % weniger Volumen – über 36 Monate ist das der größte Einzelposten, den Sie beeinflussen können. Wir übernehmen De- und Remontage: Montageservice. Was nicht mitkommt, holen wir im selben Termin ab: Entsorgung und Wohnungsauflösung.

Gesamtpreis für die volle Lagerdauer – nicht pro Monat

Nennen Sie uns Volumen und geplanten Zeitraum. Sie erhalten eine Summe für die gesamte Abwesenheit, inklusive Transport, Ein- und Auslagerung.

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Kapitel 08Rückkehr planen

  1. 6 Monate vorher Wohnungssuche beginnen

    Der Punkt, an dem die meisten unterschätzen, wie lange das dauert – besonders in Berlin. Ohne Wohnung keine Rücklieferung, und dann verlängert sich die Lagerzeit.

  2. 3 Monate vorher Lagerhalter informieren

    Rücklieferungstermin anmelden und Kündigungsfrist des Lagervertrags prüfen. Beides steht im Vertrag – nachlesen, nicht schätzen.

  3. 2 Monate vorher Zollunterlagen vorbereiten

    Bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land: Inventarliste mit Wertangaben, Nachweise über Aufenthaltsdauer und Besitz, das erforderliche Formular. Die Frist für die Anmeldung beträgt zwölf Monate nach der Wohnsitzverlegung.

  4. 1 Monat vorher Anmeldung und Versicherung

    Termin beim Bürgeramt, Hausratversicherung für die neue Wohnung, Nachsendeauftrag beenden.

  5. Rückkehr Rücklieferung und Aufbau

    Wir liefern nach Termin, bauen die Möbel wieder auf und nehmen das Verpackungsmaterial mit. Prüfen Sie die Rücklieferung gegen die Inventarliste, solange das Team noch da ist.

Planen Sie einen Puffer ein

Rückkehr und Wohnungsübergabe passen selten exakt zusammen. Klären Sie vorher, ob und zu welchen Kosten sich die Lagerzeit kurzfristig verlängern lässt. Wer das erst aus dem Ausland heraus regelt, verhandelt aus der schwächeren Position.

Häufige Fragen

Muss ich für eingelagerten Hausrat bei der Rückkehr Zoll zahlen?

Nein. Was in Deutschland eingelagert bleibt, hat das Zollgebiet nie verlassen – es gibt keine Einfuhr und damit keine Einfuhrabgaben. Zollrechtlich relevant ist nur, was Sie mitgenommen und aus einem Nicht-EU-Land zurückbringen. Dafür kommt die Befreiung für Übersiedlungsgut in Betracht.

Was sind die Voraussetzungen für zollfreies Übersiedlungsgut?

Der gewöhnliche Wohnsitz muss vor der Rückkehr mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate außerhalb des Zollgebiets der Union bestanden haben; Ausnahmen sind bei nachweisbarer Absicht möglich, etwa über den Arbeitsvertrag. Die Gegenstände müssen Ihnen gehören und dort mindestens sechs Monate benutzt worden sein. Die Anmeldung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Wohnsitzverlegung nach Deutschland erfolgen, und innerhalb von zwölf Monaten nach der Einfuhr dürfen die Sachen nicht verkauft werden. Verbindliche Auskünfte gibt die Zollverwaltung.

Gilt das auch bei einem Aufenthalt innerhalb der EU?

Nein, innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenze und damit kein Übersiedlungsgut-Verfahren. Praktisch relevant bleiben dort Fahrzeugummeldung und länderspezifische Meldepflichten. Schweiz und Norwegen sind allerdings keine EU-Mitglieder – dort gelten Zollformalitäten in beide Richtungen.

Brauche ich eine Vollmacht für die Zeit im Ausland?

Dringend zu empfehlen. Ohne eine bevollmächtigte Person in Deutschland kann niemand Termine vereinbaren, die Rücklieferung annehmen oder im Notfall den Lagervertrag kündigen. Stellen Sie eine schriftliche Vollmacht mit klarem Umfang aus und hinterlegen Sie sie vor der Abreise beim Lagerhalter – nicht nur im eigenen Ordner.

Ist eingelagerter Hausrat über meine Hausratversicherung gedeckt?

Nicht ohne Weiteres. Eine Hausratversicherung ist an eine versicherte Wohnung gebunden. Wird die Wohnung aufgelöst, entfällt die Grundlage; manche Verträge sehen eine befristete Außenversicherung vor, andere nicht. Sprechen Sie vor der Abreise mit Ihrem Versicherer und klären Sie die Deckung für die Lagerzeit gesondert.

Was gehört nicht in eine mehrjährige Einlagerung?

Batterien und Akkus, Geräte mit eingebautem Akku, Vorräte und Konserven, Medikamente und Kosmetik, Wein und Spirituosen, Reifen und Gummiteile. Dazu wichtige Dokumente und Datenträger – die nehmen Sie mit oder digitalisieren sie, denn aus einem Lagerbehälter bekommt sie niemand kurzfristig heraus. Bargeld, Schmuck und Wertpapiere gehören ins Bankschließfach.

Lohnt sich Einlagerung bei drei Jahren Abwesenheit überhaupt?

Für einen Teil des Hausrats ja, für einen anderen nicht. Rechnen Sie die Lagerkosten über die volle Dauer und vergleichen Sie sie mit dem Wiederbeschaffungswert. Erinnerungsstücke, Systemmöbel, hochwertige Einzelstücke und Bücher übersteht diese Rechnung meist; Standardmobiliar, große Elektrogeräte und Matratzen selten. Demontieren senkt das Volumen um bis zu 60 Prozent und ist über drei Jahre der größte beeinflussbare Kostenfaktor.

Kann ich die Lagerzeit verlängern, wenn ich bei der Rückkehr keine Wohnung habe?

Klären Sie das vor der Abreise, nicht danach. Rückkehr und Wohnungsübergabe passen selten exakt zusammen, und wer die Verlängerung erst aus dem Ausland heraus verhandelt, tut das aus der schwächeren Position. Fragen Sie nach Kündigungsfrist und den Konditionen einer kurzfristigen Verlängerung.

Fazit: Drei Entscheidungen vor der Abreise

Erstens die Dreiteilung: Was mitkommt, was bleibt, was geht. Rechnen Sie dabei die Lagerkosten über die volle Abwesenheit, nicht pro Monat. Zweitens die Vollmacht – eine Seite Papier, die Ihnen aus zwölf Zeitzonen Entfernung sehr viel Ärger erspart. Drittens die Versicherung, weil die Hausratversicherung mit der Wohnung endet und das Lagergut eine eigene Deckung braucht.

Und der Punkt, der überrascht: Die Einlagerung in Deutschland ist zollrechtlich die einfache Variante. Was hier stehen bleibt, muss bei der Rückkehr nicht angemeldet, nicht bewertet und nicht nachgewiesen werden. Wer aus einem Nicht-EU-Land zurückkommt, spart sich damit einen Teil des Verfahrens.

Unsere Leistungen: Fernumzug, Einlagerung, Montageservice und Ein- und Auspackservice. Weiterlesen: Einlagerung in Berlin. Bei dienstlicher Auslandsverwendung: BUKG-Auslandsumzug.

Kostenlose Besichtigung – vor Ort oder per Video

Wir planen Fernumzug und Einlagerung gemeinsam und sagen Ihnen offen, was sich über Ihre Abwesenheit zu lagern lohnt.

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Umzugsfirma Junker

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