BUKG-Auslandsumzug: Entsendung, Pauschalen und die Zwei-Jahres-Frist

Ratgeber · Umzugsfirma Junker Berlin

BUKG-Auslandsumzug: Entsendung, Pauschalen und die Zwei-Jahres-Frist

Bei dienstlich veranlassten Umzügen ins Ausland gilt eigenes Recht: § 13 und § 14 BUKG plus die Auslandsumzugskostenverordnung. Was zusätzlich erstattet wird, welche Fristen gelten und woran es in der Praxis scheitert.

  • Seit 2012 in Berlin
  • 10.000+ Umzüge
  • Europaweite Routen
  • Zollabwicklung inklusive
  • Behördenkonforme Kostenvoranschläge
BUKG-Auslandsumzug – Umzugs-LKW der Umzugsfirma Junker für dienstlich veranlasste Umzüge ins Ausland

Kurz beantwortet

Für dienstlich veranlasste Umzüge ins Ausland gelten § 13 BUKG (Auslandsumzüge) und § 14 BUKG (Sondervorschriften). Auf Grundlage von § 14 hat das Auswärtige Amt die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) erlassen, die zusätzliche Leistungen regelt – darunter Umzugs-, Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen sowie eine Pauschale für klimagerechte Kleidung. Der wichtigste Unterschied zum Inland: Die Ausschlussfrist für den Antrag beträgt zwei Jahre statt einem und beginnt mit Beendigung des Umzugs – ein Zugeständnis an die oft langwierige Abwicklung von Auslandsumzügen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ein Auslandsumzug nach BUKG ist
  2. Das Regelwerk: BUKG und AUV
  3. Die Zwei-Jahres-Frist
  4. Zusätzliche Leistungen nach der AUV
  5. Einlagerung während der Verwendung
  6. Zoll und Übersiedlungsgut
  7. Fahrzeug mitnehmen oder zurücklassen?
  8. Der Rückumzug
  9. Häufige Fehler
  10. FAQ – Häufige Fragen

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Personalstelle. Verbindlich sind das Gesetz und die Verordnung in der jeweils geltenden Fassung sowie die Auskunft Ihrer Beschäftigungsbehörde. Sämtliche Pauschalen der AUV sind an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 gekoppelt und ändern sich mit jeder Besoldungsanpassung – deshalb nennen wir hier bewusst keine Beträge.

Den Ablauf für Inlandsumzüge – Zusage, Antrag, Ein-Jahres-Frist – finden Sie im Ratgeber Umzugskostenvergütung beantragen und abrechnen. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich die Besonderheiten des Auslandsumzugs.

Kapitel 01Was ein Auslandsumzug nach BUKG ist

Ein Auslandsumzug im Sinne des § 13 BUKG liegt vor, wenn die bisherige oder die neue Wohnung im Ausland liegt. Das betrifft nicht nur die klassische Entsendung ins Ausland, sondern auch den Rückumzug nach Deutschland und sogar Umzüge innerhalb Deutschlands, wenn eine der beiden Wohnungen im Ausland liegt.

Typische Anlässe sind Versetzung, Abordnung, Kommandierung oder Einstellung mit Dienstort im Ausland. Betroffen sind Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst sowie Soldatinnen und Soldaten – etwa im Auswärtigen Dienst, bei Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder bei Entsendungen zu internationalen Organisationen.

Auch hier gilt: ohne Zusage kein Anspruch

Die Grundvoraussetzung ist dieselbe wie im Inland. Es braucht eine schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung, bevor der Umzug beginnt. Bei Auslandsumzügen kommt hinzu, dass die Abstimmung mit mehreren Stellen deutlich länger dauern kann – planen Sie entsprechend Vorlauf ein und beauftragen Sie nichts, bevor die Zusage vorliegt.

Kapitel 02Das Regelwerk: BUKG und AUV

Auslandsumzüge folgen einem zweistufigen System, das in der Praxis für Verwirrung sorgt:

Welche Vorschrift wofür gilt
VorschriftRegelt
§ 13 BUKG – Auslandsumzüge Definiert, welche Umzüge als Auslandsumzüge gelten, und trifft Sonderregelungen etwa zur Umzugsreise
§ 14 BUKG – Sondervorschriften Ermächtigt das Auswärtige Amt, für Auslandsumzüge eigene Verordnungen zu erlassen, und enthält die Zwei-Jahres-Ausschlussfrist
Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) Die eigentlichen Sonderregelungen: Beförderungsauslagen, Einlagerung, Reisekosten, Mietentschädigung, Maklerkosten, technische Geräte und mehrere Pauschalen
Auslandstrennungsgeldverordnung Trennungsgeld, wenn der Umzug nicht oder noch nicht stattfindet
§§ 6 bis 12 BUKG Gelten ergänzend auch für Auslandsumzüge, soweit die AUV keine Sonderregelung trifft

Die AUV wurde vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen erlassen. Sie berücksichtigt, dass ein Umzug nach Nairobi andere Aufwendungen erzeugt als einer nach Hannover – von der Ausstattung der Wohnung bis zur Kleidung.

Die Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab

Anders als im Inland bemisst sich die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen unter anderem nach der Dienststellung beziehungsweise der Besoldungsgruppe des neuen Dienstpostens sowie nach den Personen, die mit umziehen. Zwei Kolleginnen mit demselben Zielort können deshalb unterschiedliche Beträge erhalten.

Kapitel 03Die Zwei-Jahres-Frist

Die Ausschlussfrist für den Antrag auf Umzugskostenvergütung beträgt bei Auslandsumzügen zwei Jahre – abweichend von der einjährigen Frist bei Inlandsumzügen. Sie beruht auf § 14 Abs. 6 BUKG und beginnt mit Beendigung des Umzugs. Der Gesetzgeber hat sie bewusst verlängert, weil Auslandsumzüge oft langwierig abzuwickeln sind.

Zwei Jahre klingen lang – sind es nicht

Bei einer mehrjährigen Auslandsverwendung ist der Umzug längst abgehakt, wenn eine Rechnung nachkommt oder eine Position noch geklärt werden muss. Auch hier gilt: Die Ausschlussfrist ist absolut, eine Wiedereinsetzung gibt es nicht. Tragen Sie den Fristablauf am Tag der Beendigung des Umzugs in den Kalender ein.

Fristen im Vergleich: Inland und Ausland
FristInlandAusland
Antrag auf Umzugskostenvergütung 1 Jahr 2 Jahre
Fristbeginn Tag nach Beendigung des Umzugs Beendigung des Umzugs
Verlängerbar? Nein Nein
Wiedereinsetzung möglich? Nein Nein

Kapitel 04Zusätzliche Leistungen nach der AUV

Hier liegt der praktische Wert des Auslandsumzugsrechts: Die AUV kennt Leistungen, die es im Inland gar nicht gibt. Viele Betroffene beantragen sie nicht, weil sie nichts davon wissen.

Leistungen der Auslandsumzugskostenverordnung im Überblick
LeistungWofür
Beförderungsauslagen Transport des Umzugsguts über die Grenze, einschließlich Verpackung und Transportversicherung
Einlagerungskosten Unterstellung von Umzugsgut, das nicht mit ins Ausland geht
Reisekosten Umzugsreise der berechtigten Person und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen
Mietentschädigung Doppelte Mietbelastung in der Übergangszeit
Kosten zur Erlangung der Wohnung Zum Beispiel Maklerkosten am neuen Dienstort
Beitrag für technische Geräte Geräte, die wegen abweichender Netzspannung oder Normen neu beschafft werden müssen
Umzugspauschale Pauschale für sonstige Umzugsauslagen – unterschieden nach Umzügen innerhalb und außerhalb der EU
Ausstattungspauschale Für die Ausstattung der Wohnung am ausländischen Dienstort
Einrichtungspauschale Für die Einrichtung am neuen Dienstort
Pauschale für klimagerechte Kleidung Wenn das Klima am Dienstort besondere Kleidung erfordert
Umzugsbedingter Unterricht Zusätzlicher Unterricht für Kinder infolge des Schulwechsels

Anzeigepflicht nicht vergessen

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die die Höhe der Umzugskostenvergütung beeinflussen können, sind unverzüglich anzuzeigen. Das gilt ebenso für Rabatte sowie Geld- und Sachzuwendungen: Leistungen von dritter Seite werden angerechnet. Wer etwa vom Gastland oder einer internationalen Organisation einen Zuschuss erhält, muss das melden – eine unterlassene Anzeige führt später zu Rückforderungen.

Mitarbeiter der Umzugsfirma Junker verpackt Möbel für einen Auslandsumzug nach dem Bundesumzugskostengesetz
Auslandstransporte erfordern eine deutlich sorgfältigere Verpackung – die Fahrzeit ist länger, die Umschläge häufiger.

Kapitel 05Einlagerung während der Auslandsverwendung

Bei einer befristeten Auslandsverwendung zieht selten der komplette Haushalt mit. Häufig geht nur ein Teil ins Ausland, der Rest wird für die Dauer der Verwendung eingelagert. Diese Unterstellung ist grundsätzlich berücksichtigungsfähig – und sie hat eine Folgewirkung, die viele überrascht.

Denn das BUKG kennt eine eigene Pauschvergütung für den Fall, dass das Umzugsgut aus Anlass einer vorangegangenen Auslandsverwendung untergestellt war. Wer nach der Rückkehr wieder einen eigenen Hausstand einrichtet, sollte das prüfen lassen.

Was Sie vorher klären sollten

  • Anerkennung der Notwendigkeit durch die Dienstbehörde – vorher, nicht rückwirkend
  • Voraussichtliche Dauer und wer die Lagerkosten trägt
  • Ob klimatisierte Lagerung nötig ist, etwa für Holzmöbel oder Instrumente
  • Ein vollständiges Inventar mit Fotos vor der Einlagerung
  • Zugriffsmöglichkeit, falls während der Verwendung etwas gebraucht wird

Unsere Lagermöglichkeiten in Berlin: Einlagerung.

Fachgerecht verpacktes Umzugsgut der Umzugsfirma Junker für die Einlagerung während einer Auslandsverwendung
Was nicht mit ins Ausland geht, wird für die Dauer der Verwendung eingelagert.

Kapitel 06Zoll und Übersiedlungsgut

Die zollrechtliche Behandlung richtet sich nicht nach dem BUKG, sondern nach dem Zollrecht des Ziellandes. Das ist eine getrennte Baustelle, die parallel zu laufen hat.

Fall 1

Innerhalb der EU

Dank des freien Warenverkehrs fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an, und es sind keine Zollpapiere erforderlich. Eine Inventarliste sollten Sie trotzdem führen – sie ist im Schadensfall die Grundlage jeder Regulierung.

Fall 2

Drittstaaten

Umzugsgut wird in der Regel als Übersiedlungsgut abgabenbegünstigt eingeführt, wenn der Wohnsitz tatsächlich verlegt wird und die Gegenstände bereits genutzt wurden. Erforderlich sind eine vollständige Inventarliste mit Wertangaben und die Zollanmeldung im Zielland.

Fall 3

Diplomatischer Status

Bei Verwendungen im Auswärtigen Dienst gelten je nach Status besondere Regelungen und Befreiungen. Diese laufen über die Auslandsvertretung, nicht über die Umzugsfirma – klären Sie den Ablauf frühzeitig dort.

Fall 4

Verbotene und beschränkte Güter

Jedes Land hat eigene Einfuhrverbote – häufig betroffen sind bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Medikamente, Waffen und in manchen Staaten auch Alkohol oder Druckerzeugnisse. Prüfen Sie das vor dem Packen, nicht an der Grenze.

Die Inventarliste ist kein Formalismus

Bei Auslandsumzügen ist sie gleich dreifach relevant: für den Zoll, für die Transportversicherung und für die Abrechnung mit Ihrer Dienststelle. Erstellen Sie sie nummeriert, mit Wertangaben, in Deutsch und Englisch – und fotografieren Sie den gepackten Zustand. Nachträglich lässt sich das nicht rekonstruieren.

Wir wickeln europaweite Umzüge inklusive Zollabwicklung ab, unter anderem nach Österreich, in die Schweiz, in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Litauen. Übersicht: Fernumzug international.

Kapitel 07Fahrzeug mitnehmen oder zurücklassen?

Ein Punkt, den die AUV eigens regelt und der in kaum einem Ratgeber vorkommt: Wird ein Personenkraftwagen zurückgelassen statt mitgenommen, kann ein Teil der dadurch eingesparten Beförderungsauslagen berücksichtigt werden – die Verordnung sieht dafür eine Berücksichtigung bis zu einem bestimmten Anteil vor.

Praktisch heißt das: Die Entscheidung, das Auto in Deutschland zu lassen, ist nicht automatisch ein finanzieller Nachteil. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie entscheiden – und beziehen Sie ein, dass in vielen Zielländern Zulassung, Versicherung und Steuer eines importierten Fahrzeugs eigene Hürden darstellen.

Was in die Rechnung gehört

Transportkosten des Fahrzeugs, Zulassungs- und Ummeldekosten im Zielland, Umbaukosten zur Erfüllung lokaler Vorschriften, Versicherungsprämien vor Ort – und auf der anderen Seite die Kosten für ein Fahrzeug am Zielort sowie eventuelle Standkosten in Deutschland. Ihre Personalstelle sagt Ihnen, welche Positionen davon berücksichtigungsfähig sind.

Kapitel 08Der Rückumzug nach Deutschland

Auch der Rückumzug ist ein Auslandsumzug im Sinne des § 13 BUKG – schließlich lag die bisherige Wohnung im Ausland. Es gelten also dieselben Sonderregelungen und dieselbe Zwei-Jahres-Frist.

  1. Zusage rechtzeitig klären

    Auch für den Rückumzug braucht es eine Zusage. Sie ergibt sich nicht automatisch daraus, dass der Hinumzug zugesagt war.

  2. Eingelagertes Umzugsgut einbeziehen

    Wurde ein Teil des Haushalts während der Verwendung eingelagert, gehört die Auslagerung und Zusammenführung in die Planung – und in den Kostenvoranschlag.

  3. Zollrechtliche Rückführung prüfen

    Bei der Rückkehr aus einem Drittstaat ist die Wiedereinfuhr als Übersiedlungsgut anzumelden. Ihre Inventarliste vom Hinweg ist dabei das wichtigste Dokument.

  4. Frist ab Beendigung notieren

    Die zwei Jahre laufen ab Beendigung des Rückumzugs – unabhängig davon, wie lange die Verwendung gedauert hat.

Kapitel 09Häufige Fehler bei Auslandsumzügen

Typische Fehler bei dienstlich veranlassten Auslandsumzügen
FehlerFolgeLösung
Pauschalen der AUV nicht beantragt Geld bleibt liegen, weil niemand darauf hinweist Alle Pauschalen aktiv erfragen: Umzugs-, Ausstattungs-, Einrichtungspauschale, klimagerechte Kleidung
Umzug vor der Zusage begonnen Kein Anspruch Zusage abwarten, bei Auslandsumzügen mit längerem Vorlauf rechnen
Leistungen Dritter nicht angezeigt Rückforderung, weil Anrechnung unterblieben ist Zuschüsse und Sachleistungen unverzüglich melden
Keine oder unvollständige Inventarliste Probleme bei Zoll, Versicherung und Abrechnung Nummeriert, mit Wertangaben, zweisprachig, mit Fotos
Einlagerung nachträglich beantragt Notwendigkeit wird nicht anerkannt Anerkennung vor Beginn der Einlagerung einholen
Einfuhrbeschränkungen übersehen Gegenstände werden im Zielland einbehalten Verbotslisten des Ziellandes vor dem Packen prüfen
Zwei-Jahres-Frist verstreichen lassen Anspruch endgültig verloren Frist am Tag der Beendigung notieren, Erinnerung sechs Monate vorher

„BUKG-konforme“ oder „zertifizierte“ Umzugsfirmen gibt es nicht

Ein amtliches Gütesiegel für Umzugsunternehmen existiert weder für Inlands- noch für Auslandsumzüge. Entscheidend ist praktische Erfahrung: positionsgenaue Kostenvoranschläge, saubere Inventarlisten, Zollabwicklung und die Bereitschaft, direkt mit Ihrer Abrechnungsstelle zu sprechen. Danach sollten Sie fragen – nicht nach einem Siegel.

Kostenvoranschlag für Ihren Auslandsumzug

Positionsgenau aufgeschlüsselt, mit Inventarliste und Zollabwicklung – direkt einreichbar bei Ihrer Abrechnungsstelle.

Kostenvoranschlag anfordern 030 588 48 200

Kapitel 10Häufige Fragen zum BUKG-Auslandsumzug

Was gilt als Auslandsumzug nach dem BUKG?

Ein Auslandsumzug nach § 13 BUKG liegt vor, wenn die bisherige oder die neue Wohnung im Ausland liegt. Das umfasst die Entsendung ins Ausland, den Rückumzug nach Deutschland und auch Umzüge innerhalb Deutschlands, wenn eine der beiden Wohnungen im Ausland liegt.

Welche Frist gilt bei Auslandsumzügen?

Die Ausschlussfrist für den Antrag auf Umzugskostenvergütung beträgt bei Auslandsumzügen zwei Jahre statt einem Jahr und beginnt mit Beendigung des Umzugs. Grundlage ist § 14 Absatz 6 BUKG. Die längere Frist trägt der oft langwierigen Abwicklung von Auslandsumzügen Rechnung. Verlängerbar ist auch sie nicht.

Was ist die Auslandsumzugskostenverordnung?

Die Auslandsumzugskostenverordnung, kurz AUV, regelt die Abweichungen vom allgemeinen Bundesumzugskostenrecht bei Auslandsumzügen. Sie wurde vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Verteidigungsministerium und dem Finanzministerium auf Grundlage von § 14 BUKG erlassen. Soweit die AUV keine Sonderregelung trifft, gelten die allgemeinen Vorschriften des BUKG ergänzend weiter.

Welche Pauschalen gibt es bei einem Auslandsumzug?

Die AUV kennt unter anderem eine Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen, die zwischen Umzügen innerhalb und außerhalb der EU unterscheidet, eine Ausstattungspauschale, eine Einrichtungspauschale und eine Pauschale für klimagerechte Kleidung. Die Beträge sind an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 gekoppelt und ändern sich mit jeder Besoldungsanpassung – die aktuellen Werte nennt Ihnen Ihre Abrechnungsstelle.

Werden Einlagerungskosten während der Auslandsverwendung übernommen?

Grundsätzlich ja, wenn ein Teil des Haushalts nicht mit ins Ausland geht. Wichtig ist, die Notwendigkeit vor Beginn der Einlagerung von der Dienstbehörde anerkennen zu lassen. Zusätzlich sieht das BUKG eine eigene Pauschvergütung für den Fall vor, dass Umzugsgut aus Anlass einer vorangegangenen Auslandsverwendung untergestellt war.

Muss ich Zuschüsse von dritter Seite melden?

Ja. Jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die die Höhe der Umzugskostenvergütung beeinflussen kann, ist unverzüglich anzuzeigen. Das gilt ausdrücklich auch für Rabatte sowie Geld- und Sachzuwendungen. Leistungen von dritter Seite werden angerechnet – eine unterlassene Anzeige führt zu Rückforderungen.

Was ist beim Zoll zu beachten?

Innerhalb der EU fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Drittstaaten wird Umzugsgut in der Regel als Übersiedlungsgut abgabenbegünstigt eingeführt, sofern der Wohnsitz tatsächlich verlegt wird und die Gegenstände bereits genutzt wurden; erforderlich sind eine vollständige Inventarliste mit Wertangaben und die Zollanmeldung. Prüfen Sie zusätzlich die Einfuhrverbote des Ziellandes vor dem Packen.

Lohnt es sich, das Auto mitzunehmen?

Das ist eine Rechenaufgabe. Die Auslandsumzugskostenverordnung sieht vor, dass bei zurückgelassenen Personenkraftwagen ein Teil der dadurch eingesparten Beförderungsauslagen berücksichtigt werden kann. Beziehen Sie in die Rechnung auch Zulassung, Umbauten, Versicherung und Steuer im Zielland ein – in vielen Staaten ist der Import eines Fahrzeugs aufwendiger als erwartet.

Gilt das BUKG auch für den Rückumzug?

Ja, auch der Rückumzug ist ein Auslandsumzug im Sinne des § 13 BUKG, weil die bisherige Wohnung im Ausland lag. Es gelten dieselben Sonderregelungen und dieselbe Zwei-Jahres-Frist. Eine eigene Zusage ist allerdings erforderlich – sie ergibt sich nicht automatisch aus der Zusage für den Hinumzug.

Fazit: mehr Leistungen, mehr Formalien

Ein dienstlich veranlasster Auslandsumzug ist besser abgesichert, als die meisten annehmen – die Auslandsumzugskostenverordnung kennt Leistungen, die es im Inland gar nicht gibt. Der häufigste Fehler ist nicht die versäumte Frist, sondern die nicht beantragte Pauschale: Niemand weist Sie von sich aus darauf hin.

Drei Dinge sichern Ihren Anspruch: die Zusage vor dem Umzug, eine vollständige zweisprachige Inventarliste und die Zwei-Jahres-Frist im Kalender. Alles Weitere ist Organisation – und dabei helfen wir.

Weiterlesen: Umzugskostenvergütung im Inland. Leistungen: BUKG-Umzüge, Bundeswehr-Umzug, Fernumzug international und Einlagerung.

Auslandsumzug planen – Angebot innerhalb von 24 Stunden

Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video. Inventarliste, Zollabwicklung und behördenkonforme Aufschlüsselung inklusive.

Kostenvoranschlag anfordern Zur Leistungsseite

Umzugsfirma Junker

Umzugsunternehmen aus Berlin, seit 2012 tätig für Privat-, Büro- und Gewerbeumzüge sowie dienstlich veranlasste Umzüge – in Berlin, deutschlandweit und europaweit. Über 10.000 durchgeführte Umzüge, 4,9 von 5 Sternen aus mehr als 1.600 Bewertungen, festangestellte Mitarbeiter und eigene Fahrzeugflotte.

Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin · +49 30 588 48 200 · info@junker-umzug.de

Ähnliche Beiträge