Bundeswehr-Umzug: Planung, Durchführung und die richtigen Unterlagen
Bundeswehr-Umzug: Planung, Durchführung und die richtigen Unterlagen
Versetzung, Kommandierung oder Rückkehr aus einer Auslandsverwendung – wir übernehmen den Umzug und liefern die Unterlagen, die Ihre Abrechnungsstelle sehen will. Bundesweit und europaweit.
- Seit 2012 in Berlin
- 10.000+ Umzüge
- 4,9 ★ aus 1.600+ Bewertungen
- Festangestellte Mitarbeiter
- Angebot in 24 Stunden
Kurz erklärt
Bei einer Versetzung oder Kommandierung wird Ihr Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) erstattet – vorausgesetzt, Sie haben vorher eine schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung. Wir übernehmen Planung, Transport, Montage und Einlagerung und liefern einen positionsgenauen Kostenvoranschlag sowie eine Rechnung, die Ihre Abrechnungsstelle direkt prüfen kann. Den Antrag auf Umzugskostenvergütung stellen Sie selbst – innerhalb eines Jahres nach dem Umzug, bei Auslandsumzügen zwei Jahre.
Was einen Bundeswehr-Umzug besonders macht
Ein Dienstumzug folgt nicht Ihrem Kalender, sondern dem Dienstantritt. Häufig kommt die Versetzungsverfügung mit wenig Vorlauf, die Familie muss mitgeplant werden, und parallel laufen Meldepflichten, Unterkunftsfragen und die Abwicklung mit der Abrechnungsstelle.
Kurze Vorlaufzeiten
Zwischen Verfügung und Dienstantritt liegen oft nur wenige Wochen. Wir halten Kapazitäten für kurzfristige Termine frei, soweit verfügbar.
Formvorschriften
Ein Pauschalangebot wird häufig beanstandet. Wir schlüsseln jede Position einzeln auf, damit die Wirtschaftlichkeitsprüfung durchläuft.
Teilumzüge sind die Regel
Ein Teil des Haushalts geht mit, der Rest bleibt oder wird eingelagert. Beides planen wir gemeinsam und schreiben es ins Angebot.
Auslandsverwendungen
Andere Rechtsgrundlage, längere Fristen, Zollformalitäten. Details im Ratgeber BUKG-Auslandsumzug.
Was wir übernehmen – und was bei Ihnen bleibt
Diese Trennung sagen wir vorab klar, damit am Ende nichts liegen bleibt.
| Aufgabe | Wer |
|---|---|
| Zusage der Umzugskostenvergütung einholen | Sie, über Ihre Personalstelle |
| Besichtigung und Volumenaufnahme | Wir – vor Ort oder per Video, kostenlos |
| Positionsgenauer Kostenvoranschlag | Wir |
| Einreichung des Kostenvoranschlags | Sie, bei Ihrer Abrechnungsstelle |
| Verpackung, Transport, De- und Remontage | Wir |
| Halteverbotszonen, Möbellift, Einlagerung | Wir |
| Transportinventar und Rechnung | Wir |
| Rückfragen der Abrechnungsstelle zum Angebot | Wir, auf Wunsch direkt |
| Antrag auf Umzugskostenvergütung | Sie – fristgebunden |
Wichtig: Den Antrag können wir Ihnen nicht abnehmen
Die Umzugskostenvergütung ist Ihr Anspruch gegenüber dem Dienstherrn, nicht unserer. Den Antrag auf Abrechnung müssen Sie selbst bei Ihrer Beschäftigungsbehörde stellen – innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Umzugs, bei Auslandsumzügen innerhalb von zwei Jahren. Diese Frist ist absolut und nicht verlängerbar.
Manche Anbieter werben damit, „direkt mit der Dienststelle abzurechnen“. Eine Direktabrechnung ist nur möglich, wenn Ihre Dienststelle sie im Einzelfall ausdrücklich veranlasst – sie ist nicht der Regelfall. Wer sich darauf verlässt und selbst keinen Antrag stellt, riskiert seinen gesamten Anspruch. Wir sagen Ihnen deshalb lieber vorher, was Sie selbst erledigen müssen.
Alle Fristen und Formalien im Detail: Umzugskostenvergütung beantragen und abrechnen.
So läuft Ihr Umzug ab
-
Versetzungsverfügung und Zusage
Prüfen Sie, ob die Zusage der Umzugskostenvergütung bereits enthalten ist. Falls nicht: bei der Personalstelle beantragen und abwarten. Erst danach beauftragen.
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Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder per Video-Besichtigung übers Smartphone – etwa 15 Minuten. Wir erfassen Volumen, Etagen, Zufahrt und Sonderstücke an beiden Adressen.
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Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden
Positionsgenau aufgeschlüsselt, mit allen Nebenleistungen. Sie reichen ihn bei Ihrer Abrechnungsstelle ein; bei Rückfragen sprechen wir auf Wunsch direkt mit ihr.
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Termin nach Freigabe
Wir legen den Umzug passend zum Dienstantritt und richten Halteverbotszonen an beiden Adressen ein.
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Durchführung
Verpackung, Transport, De- und Remontage, auf Wunsch Ein- und Auspackservice, Möbellift und Einlagerung – mit festangestelltem Personal und eigener Flotte.
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Unterlagen für Ihre Abrechnung
Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Positionen und Transportinventar. Damit stellen Sie Ihren Antrag – denken Sie an die Frist.
Kostenvoranschlag für Ihre Versetzung – in 24 Stunden
Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video. Positionsgenau und direkt einreichbar.
Kostenvoranschlag anfordern 030 588 48 200Familie, Teilumzug und Einlagerung
Selten zieht der komplette Haushalt in einem Zug um. Häufige Konstellationen, die wir mitplanen:
- Gestaffelte Termine: Sie treten den Dienst früher an, die Familie zieht später nach. Wir teilen den Umzug entsprechend auf.
- Teilumzug mit Einlagerung: Was am neuen Standort keinen Platz hat, lagern wir befristet ein – siehe Einlagerung.
- Kleines Volumen, weite Strecke: Bei Unterkunft statt Wohnung ist eine Beiladung oft die wirtschaftlichere Lösung – wichtig für die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- Doppelte Haushaltsführung: Wenn die alte Wohnung zunächst bleibt, kommt statt eines Umzugs Trennungsgeld in Betracht. Klären Sie das mit Ihrer Personalstelle, bevor Sie sich festlegen.
Trennungsgeld statt Umzug – die Entscheidung nicht nebenbei treffen
Wird längerfristig Trennungsgeld gewährt, kann die Zusage der Umzugskostenvergütung unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen und lässt sich dann nicht erneut erteilen. Lassen Sie sich beide Varianten von Ihrer Personalstelle durchrechnen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Auslandsverwendung und Rückkehr
Bei Umzügen ins Ausland oder zurück gelten eigene Regeln: § 13 und § 14 BUKG sowie die Auslandsumzugskostenverordnung. Die wichtigsten Unterschiede zum Inland:
- Ausschlussfrist zwei Jahre statt einem Jahr, beginnend mit Beendigung des Umzugs
- Zusätzliche Pauschalen, unter anderem für Ausstattung, Einrichtung und klimagerechte Kleidung – sie werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen beantragt werden
- Einlagerung des zurückbleibenden Haushalts für die Dauer der Verwendung
- Zollformalitäten außerhalb der EU, mit Inventarliste und Wertangaben
Wir bedienen europaweite Routen, unter anderem nach Litauen, Belgien, in die Niederlande, nach Österreich, Norwegen, Schweden und Dänemark. Übersicht: Fernumzug international.
Innerhalb Deutschlands fahren wir alle Standorte an – von Berlin aus in jedes Bundesland: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und alle weiteren.
Häufige Fragen
Wie läuft die Abrechnung bei einem Bundeswehr-Umzug ab?
Die Kosten werden nach dem Bundesumzugskostengesetz erstattet, sofern vor dem Umzug eine schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung vorliegt. Wir liefern den positionsgenauen Kostenvoranschlag, das Transportinventar und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Positionen. Den Antrag auf Umzugskostenvergütung stellen Sie selbst bei Ihrer Beschäftigungsbehörde.
Können Sie direkt mit meiner Dienststelle abrechnen?
Nur, wenn Ihre Dienststelle das im Einzelfall ausdrücklich veranlasst – das ist nicht der Regelfall. Die Umzugskostenvergütung ist Ihr Anspruch gegenüber dem Dienstherrn, und der Antrag muss von Ihnen gestellt werden. Was wir übernehmen: alle Unterlagen in der erforderlichen Form und auf Wunsch die direkte Klärung von Rückfragen mit Ihrer Abrechnungsstelle.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Umzugs, bei Auslandsumzügen innerhalb von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung des Umzugs und ist absolut: Sie kann nicht verlängert werden, und eine Wiedereinsetzung gibt es nicht. Ein Antrag auf Abschlagszahlung wahrt die Frist nicht.
Wie früh sollte ich den Umzug anmelden?
Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind ideal, damit Termin, Halteverbotszonen und die Freigabe durch Ihre Abrechnungsstelle zusammenpassen. Bei kurzfristigen Versetzungen halten wir nach Verfügbarkeit auch kurzfristige Termine frei – melden Sie sich in dem Fall am besten telefonisch.
Unterstützen Sie auch Auslandsumzüge?
Ja, europaweit inklusive Zollabwicklung, Inventarliste und Einlagerung des zurückbleibenden Haushalts. Bei Auslandsumzügen gelten § 13 und § 14 BUKG sowie die Auslandsumzugskostenverordnung mit einer längeren Ausschlussfrist von zwei Jahren und zusätzlichen Pauschalen, die eigens beantragt werden müssen.
Was ist, wenn nur ein Teil des Haushalts mit umzieht?
Das ist bei Versetzungen der Normalfall. Wir planen Teilumzug und Einlagerung gemeinsam und schreiben beides in den Kostenvoranschlag. Wichtig: Die Notwendigkeit einer Einlagerung sollte von Ihrer Dienstbehörde vorab anerkannt werden, nicht erst im Rahmen der Abrechnung.
Versetzung erhalten? Melden Sie sich früh.
Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video, Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden – unverbindlich.
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