Versetzung mit Familie: wenn nicht nur eine Person umzieht

Versetzung mit Familie: wenn nicht nur eine Person umzieht

Eine Versetzung betrifft eine Person – und verändert das Leben von mehreren. Der Partner hat eine Stelle, die Kinder haben eine Schule, jemand hat einen Kita-Platz, für den lange gewartet wurde. Der Umzug selbst ist dabei meist der überschaubarste Teil.

Dieser Beitrag behandelt die Familienseite: die Entscheidung, ob alle mitziehen, den richtigen Zeitpunkt im Schuljahr, was das Umzugskostenrecht für Angehörige vorsieht und wie der Umzugstag mit Kindern abläuft. Um Zusage, Umfang der Vergütung und Abrechnung geht es in unserem Beitrag „Umzugskostenvergütung nach dem BUKG“. Die Umzugsfirma Junker ist seit 2012 in Berlin tätig.

Umzugsfahrzeug der Umzugsfirma Junker bei einem Familienumzug
Mehr als eine Adresse: Bei einer Versetzung mit Familie hängen Schule, Beruf und Wohnung zusammen.

Das Wichtigste in Kürze: Klären Sie zuerst, ob die Familie mitzieht – daran hängt alles Weitere, auch die Frage, ob eine Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld in Betracht kommt. Der Zeitpunkt im Schuljahr ist bei Kindern häufig wichtiger als der Dienstantritt; ein Wechsel zum Schuljahresende ist in der Regel weniger belastend als mitten im Halbjahr. Das Umzugskostenrecht sieht für Angehörige eigene Positionen vor – etwa Reisekosten und unter bestimmten Voraussetzungen Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder. Was im Einzelfall gilt, entscheidet allein Ihre abrechnende Stelle. Und planen Sie am Umzugstag Betreuung außer Haus ein – für Kinder wie für Haustiere.

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Die erste Entscheidung: zieht die Familie mit?

Diese Frage steht vor allen anderen, weil sie die Rechtslage bestimmt. Zieht der Haushalt mit, geht es um eine Umzugskostenvergütung. Bleibt er, kommen die Regelungen zum Trennungsgeld in Betracht. Beides hat eigene Voraussetzungen, und über beides entscheidet die zuständige Stelle.

Familie zieht mit

Der Haushalt verlagert sich an den neuen Dienstort

  • Ein Zuhause statt zwei – finanziell und familiär meist die klarere Lösung
  • Schule und Kita müssen am neuen Ort gefunden werden, mit oft langem Vorlauf
  • Berufliche Situation des Partners ist der schwerste Punkt: eine Stelle aufzugeben ist eine eigene Entscheidung
  • Wohnungssuche für einen ganzen Haushalt, nicht für ein Zimmer
  • Umzugskostenvergütung kann Reisekosten für Angehörige und weitere Positionen umfassen

Familie bleibt

Doppelte Haushaltsführung am neuen Dienstort

  • Schule, Freundeskreis und Beruf bleiben unangetastet
  • Doppelte Belastung: zwei Wohnungen, Fahrten, Abwesenheit
  • Trennungsgeld kann in Betracht kommen – Voraussetzungen und Umfang richten sich nach den einschlägigen Regelungen
  • Als Übergangslösung häufig sinnvoll, etwa bis zum Schuljahresende
  • Ein späterer Umzug ist oft möglich; die Voraussetzungen klärt die zuständige Stelle

Gegenüberstellung zur Orientierung, ohne Beträge. Welche Leistung im Einzelfall in Betracht kommt und wie sich beides zueinander verhält, entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle nach den geltenden Vorschriften.

Die Zwischenlösung, die häufig gewählt wird: Die versetzte Person zieht zunächst allein, die Familie folgt zum Schuljahresende. Ob dieser Weg im Einzelfall möglich ist und welche Auswirkungen er auf Trennungsgeld und eine späteren Umzugskostenvergütung hat, klären Sie vorher mit Ihrer Stelle – nicht im Nachhinein. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Was das Umzugskostenrecht für Angehörige vorsieht

Die Umzugskostenvergütung ist nicht auf die versetzte Person beschränkt. Mehrere Positionen beziehen Angehörige ausdrücklich ein – welche im Einzelfall greifen, hängt von der Zusage und den Voraussetzungen ab.

PositionBedeutung für Familien
Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG)Der Transport des Haushalts – bei einer Familie entsprechend umfangreicher als bei einem Einpersonenhaushalt
Reisekosten (§ 7 BUKG)Bezieht die Angehörigen ein, die mit umziehen, einschließlich der Fahrten im Zusammenhang mit dem Umzug
Mietentschädigung (§ 8 BUKG)Relevant, wenn sich alte und neue Miete überlappen – bei Familien häufiger, weil selten beides passgenau zusammenfällt
Andere Auslagen (§ 9 BUKG)Erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder – ein Punkt, der oft übersehen wird
Pauschvergütung (§ 10 BUKG)Für sonstige Umzugsauslagen ohne Einzelnachweis; die Höhe hängt von persönlichen Voraussetzungen ab, zu denen auch die Haushaltsgröße zählt
Trennungsgeld (§ 12 BUKG)Kommt in Betracht, wenn nicht umgezogen wird – mit eigenen Voraussetzungen nach der Trennungsgeldverordnung

Übersicht ohne Beträge, Stand Juli 2026. Die Sätze werden regelmäßig angepasst. Ob und in welchem Umfang eine Position im Einzelfall greift, entscheidet ausschließlich die abrechnende Stelle; aus dieser Übersicht lassen sich keine Ansprüche ableiten.

Der Punkt, der bei Familien am häufigsten liegen bleibt

Die Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder. Wenn durch den Wechsel des Bundeslands oder der Schulform zusätzlicher Unterricht nötig wird, kann das eine erstattungsfähige Position sein. Kaum jemand fragt danach, weil es in den Standardformularen selten prominent steht. Fragen Sie ausdrücklich bei Ihrer Stelle nach, welche Nachweise dafür verlangt werden – und sammeln Sie sie von Anfang an.

Kinder: der Zeitpunkt ist wichtiger als das Datum

Bei einem Umzug ohne Kinder richtet sich der Termin nach Dienstantritt und Mietvertrag. Mit Kindern kommt eine dritte Größe hinzu, die sich schlechter verschieben lässt: das Schuljahr.

  • Wechsel zum Schuljahresende ist in der Regel weniger belastend als mitten im Halbjahr – neue Klasse, neuer Stoff und neuer Freundeskreis fallen dann zusammen statt gestaffelt
  • Schulrecht ist Landesrecht: Aufnahmeverfahren, Fristen, Schulformen und Übergänge unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Klären Sie das früh mit der Schulbehörde am neuen Ort
  • Übergangsjahre beachten: Ein Wechsel kurz vor einem Übergang oder einer Prüfung sollte mit der bisherigen und der künftigen Schule besprochen werden
  • Kita-Plätze haben oft eigene Anmeldeverfahren und lange Wartezeiten – dieser Punkt braucht in der Regel den längsten Vorlauf von allen
  • Unterlagen sammeln: Zeugnisse, Bescheinigungen, Nachweise über Förderung oder besondere Bedarfe. Was verlangt wird, sagt die aufnehmende Stelle
  • Bei besonderen Bedarfen – Förderbedarf, Nachteilsausgleich, medizinische Begleitung – so früh wie möglich Kontakt aufnehmen; hier sind die Vorläufe am längsten

Der Dienstantritt hat ein Datum. Ein Schulwechsel hat einen richtigen Zeitpunkt.

Zu schulischen und pädagogischen Fragen können wir keine Auskunft geben – zuständig sind die Schulbehörde am neuen Ort, die Schulen selbst und bei Bedarf eine Beratungsstelle. Wir nennen die Punkte hier, weil sie den Zeitplan bestimmen und in der Umzugsplanung oft zu spät auftauchen.

Die berufliche Situation des Partners

Der schwierigste Teil einer Versetzung mit Familie, und der, für den es keine allgemeine Lösung gibt. Was in der Praxis hilft, ist Zeit – und die entsteht nur, wenn früh darüber gesprochen wird.

  • Möglichkeit einer Versetzung oder Abordnung prüfen, wenn die Partnerin oder der Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist – dafür gibt es teils eigene Verfahren
  • Mobiles Arbeiten klären: Bei manchen Tätigkeiten lässt sich die Stelle vom neuen Ort aus fortführen
  • Ruhendstellung oder Elternzeit als Übergangslösung, wo möglich
  • Bewerbungsphase einplanen und dafür Zeit vor dem Umzug reservieren, nicht danach
  • Arbeitsrechtliche Folgen einer Kündigung prüfen lassen, bevor gekündigt wird – etwa im Hinblick auf Ansprüche und Meldepflichten
  • Doppelte Haushaltsführung als bewusste Übergangsphase, wenn ein sofortiger Wechsel nicht möglich ist

Zu arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine rechtskundige Vertretung, Ihre Personalstelle oder eine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.

Beschriftete Umzugskartons der Umzugsfirma Junker in einem Treppenhaus
Beschriftung lohnt bei Familien doppelt: Was raumweise ankommt, muss am Abend nicht gesucht werden.

Wohnungssuche für einen Haushalt

Eine Wohnung für eine Person findet man; eine für eine Familie muss passen. Fünf Punkte, die bei einer Versetzung besonders zählen, weil man den neuen Ort noch nicht kennt.

  • Schulweg vor Wohnungsgröße: Ein Zimmer mehr wiegt selten einen täglichen Umweg auf
  • Erreichbarkeit des Dienstorts mit dem Verkehrsmittel, das Sie tatsächlich nutzen werden
  • Betreuungsinfrastruktur in der Nähe: Kita, Schule, Hort, Ärzte
  • Vor Ort ansehen, wenn möglich – Fotos zeigen keine Lärmbelastung und keinen Schulweg
  • Übergangslösung akzeptieren: Eine erste Wohnung muss nicht die endgültige sein. Wer unter Zeitdruck sucht, entscheidet schlechter als jemand, der ein Jahr Zeit hat
  • Kündigungsfristen beider Wohnungen und Übergabetermine früh abgleichen – daran hängt auch die Frage einer Mietentschädigung
  • Wenn die Termine nicht zusammenpassen, was bei Familien die Regel ist: Der Hausrat muss nicht zweimal bewegt werden. Wir holen ab, lagern trocken ein und liefern zum Einzugstermin – Einlagerung. Das ist bei einem Familienumzug häufig die Lösung, die den Zeitdruck aus der Wohnungssuche nimmt.

    Der Umzugstag mit Kindern

    Organisatorisch, nicht pädagogisch gemeint: Diese Punkte haben sich in der Praxis bewährt.

  • Betreuung außer Haus für den Umzugstag – offene Türen, schwere Möbel und Treppenverkehr sind keine gute Umgebung. Das gilt auch für Haustiere
  • Eine Kiste mit Vertrautem pro Kind, deutlich markiert, zuletzt eingeladen und zuerst ausgepackt
  • Kinderzimmer zuerst aufbauen, bevor der Rest der Wohnung eingerichtet wird – ein fertiges Zimmer wirkt am Abend mehr als vier halbfertige Räume
  • Betten und Bad zuerst nutzbar machen, dann die Küche
  • Eine Ansprechperson aus der Familie bleibt beim Umzugsteam und entscheidet Rückfragen; die andere kümmert sich um die Kinder
  • Wichtiges in einer Tasche: Ausweise, Unterlagen, Medikamente, Ladekabel, Schlüssel – nichts davon in einen Karton
  • Am Abend nicht weiterpacken: Der erste Abend am neuen Ort trägt mehr, wenn er ruhig ist
  • Wenn Sie das Packen und Auspacken abgeben möchten, übernimmt das unser Team – bei Familienumzügen häufig die Entlastung, die den Unterschied macht. Ein- und Auspackservice, Möbelaufbau über den Montageservice. Material liefern wir auf Wunsch vorab – Umzugsmaterial. Wie Kartons so beschriftet werden, dass am Zielort nichts gesucht werden muss, steht in unserem Beitrag Kartons beschriften, beladen, auspacken.

    Nach dem Umzug: die Ummeldungen für die Familie

    Bei einem Familienumzug ist die Liste länger, weil mehrere Personen betroffen sind.

    • Anmeldung bei der Meldebehörde für alle Haushaltsmitglieder, mit Wohnungsgeberbestätigung
    • Kindergeld und Elterngeld: Adressänderung und gegebenenfalls Zuständigkeitswechsel
    • Kranken- und Pflegekasse für alle Familienmitglieder
    • Schule und Kita: Abmeldung am alten Ort, Anmeldung am neuen
    • Ärzte, Zahnärzte, Kinderarzt, Therapien und laufende Behandlungen
    • Vereine, Musikschule, Sport – Kündigungsfristen prüfen
    • Versicherungen: Hausrat ist an die Wohnung gebunden, Haftpflicht und Unfall prüfen
    • Personalstelle und Beihilfe, soweit einschlägig

    Zu Melde- und Übergabeformalitäten bei einem Wohnungswechsel haben wir eine ausführliche Übersicht: Umzug innerhalb Berlins – die Formalitäten. Die Punkte gelten sinngemäß auch bei einem Wechsel des Wohnorts.

    So kommen Sie zum Angebot: Für ein Angebot, das zur Abrechnung passt, brauchen wir wenige Angaben:

    • beide Adressen mit Etage und Angabe, ob ein Aufzug vorhanden ist
    • Wohnungsgröße oder Zimmerzahl, gern mit grober Möbelliste
    • Haushaltsgröße – bei Familien wirkt sich das auf Umfang und Planung aus
    • Sperriges wie Klavier, Aquarium, Spielgeräte, Boxspringbetten
    • Wunschtermin, am besten mit Alternativen
    • ob eine Zwischenlagerung nötig ist, weil die Termine nicht zusammenpassen
    • ob Material, Verpacken, Montage oder Entsorgung dazukommen sollen
    • welche Stelle abrechnet, welche Form sie verlangt und ob direkt abgerechnet werden soll
    • das Aktenzeichen Ihrer Zusage, falls es aufs Angebot soll

    Die Umzugsfirma Junker ist seit 2012 in Berlin tätig und kommt auf 4,9 von 5 Sternen aus mehr als 1.600 Bewertungen. Angebote für Umzüge nach dem BUKG erstellen wir nach Positionen aufgeschlüsselt und in der Form, die Ihre Stelle benötigt – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einen Überblick über unsere Leistungen gibt die Seite Umzug in Berlin.

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