Versetzung mit Familie: wenn nicht nur eine Person umzieht
Versetzung mit Familie: wenn nicht nur eine Person umzieht
Eine Versetzung betrifft eine Person – und verändert das Leben von mehreren. Der Partner hat eine Stelle, die Kinder haben eine Schule, jemand hat einen Kita-Platz, für den lange gewartet wurde. Der Umzug selbst ist dabei meist der überschaubarste Teil.
Dieser Beitrag behandelt die Familienseite: die Entscheidung, ob alle mitziehen, den richtigen Zeitpunkt im Schuljahr, was das Umzugskostenrecht für Angehörige vorsieht und wie der Umzugstag mit Kindern abläuft. Um Zusage, Umfang der Vergütung und Abrechnung geht es in unserem Beitrag „Umzugskostenvergütung nach dem BUKG“. Die Umzugsfirma Junker ist seit 2012 in Berlin tätig.

Das Wichtigste in Kürze: Klären Sie zuerst, ob die Familie mitzieht – daran hängt alles Weitere, auch die Frage, ob eine Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld in Betracht kommt. Der Zeitpunkt im Schuljahr ist bei Kindern häufig wichtiger als der Dienstantritt; ein Wechsel zum Schuljahresende ist in der Regel weniger belastend als mitten im Halbjahr. Das Umzugskostenrecht sieht für Angehörige eigene Positionen vor – etwa Reisekosten und unter bestimmten Voraussetzungen Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder. Was im Einzelfall gilt, entscheidet allein Ihre abrechnende Stelle. Und planen Sie am Umzugstag Betreuung außer Haus ein – für Kinder wie für Haustiere.
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Die erste Entscheidung: zieht die Familie mit?
Diese Frage steht vor allen anderen, weil sie die Rechtslage bestimmt. Zieht der Haushalt mit, geht es um eine Umzugskostenvergütung. Bleibt er, kommen die Regelungen zum Trennungsgeld in Betracht. Beides hat eigene Voraussetzungen, und über beides entscheidet die zuständige Stelle.
Familie zieht mit
Der Haushalt verlagert sich an den neuen Dienstort
- Ein Zuhause statt zwei – finanziell und familiär meist die klarere Lösung
- Schule und Kita müssen am neuen Ort gefunden werden, mit oft langem Vorlauf
- Berufliche Situation des Partners ist der schwerste Punkt: eine Stelle aufzugeben ist eine eigene Entscheidung
- Wohnungssuche für einen ganzen Haushalt, nicht für ein Zimmer
- Umzugskostenvergütung kann Reisekosten für Angehörige und weitere Positionen umfassen
Familie bleibt
Doppelte Haushaltsführung am neuen Dienstort
- Schule, Freundeskreis und Beruf bleiben unangetastet
- Doppelte Belastung: zwei Wohnungen, Fahrten, Abwesenheit
- Trennungsgeld kann in Betracht kommen – Voraussetzungen und Umfang richten sich nach den einschlägigen Regelungen
- Als Übergangslösung häufig sinnvoll, etwa bis zum Schuljahresende
- Ein späterer Umzug ist oft möglich; die Voraussetzungen klärt die zuständige Stelle
Gegenüberstellung zur Orientierung, ohne Beträge. Welche Leistung im Einzelfall in Betracht kommt und wie sich beides zueinander verhält, entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle nach den geltenden Vorschriften.
Die Zwischenlösung, die häufig gewählt wird: Die versetzte Person zieht zunächst allein, die Familie folgt zum Schuljahresende. Ob dieser Weg im Einzelfall möglich ist und welche Auswirkungen er auf Trennungsgeld und eine späteren Umzugskostenvergütung hat, klären Sie vorher mit Ihrer Stelle – nicht im Nachhinein. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Was das Umzugskostenrecht für Angehörige vorsieht
Die Umzugskostenvergütung ist nicht auf die versetzte Person beschränkt. Mehrere Positionen beziehen Angehörige ausdrücklich ein – welche im Einzelfall greifen, hängt von der Zusage und den Voraussetzungen ab.
| Position | Bedeutung für Familien |
|---|---|
| Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG) | Der Transport des Haushalts – bei einer Familie entsprechend umfangreicher als bei einem Einpersonenhaushalt |
| Reisekosten (§ 7 BUKG) | Bezieht die Angehörigen ein, die mit umziehen, einschließlich der Fahrten im Zusammenhang mit dem Umzug |
| Mietentschädigung (§ 8 BUKG) | Relevant, wenn sich alte und neue Miete überlappen – bei Familien häufiger, weil selten beides passgenau zusammenfällt |
| Andere Auslagen (§ 9 BUKG) | Erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder – ein Punkt, der oft übersehen wird |
| Pauschvergütung (§ 10 BUKG) | Für sonstige Umzugsauslagen ohne Einzelnachweis; die Höhe hängt von persönlichen Voraussetzungen ab, zu denen auch die Haushaltsgröße zählt |
| Trennungsgeld (§ 12 BUKG) | Kommt in Betracht, wenn nicht umgezogen wird – mit eigenen Voraussetzungen nach der Trennungsgeldverordnung |
Übersicht ohne Beträge, Stand Juli 2026. Die Sätze werden regelmäßig angepasst. Ob und in welchem Umfang eine Position im Einzelfall greift, entscheidet ausschließlich die abrechnende Stelle; aus dieser Übersicht lassen sich keine Ansprüche ableiten.
Der Punkt, der bei Familien am häufigsten liegen bleibt
Die Auslagen im Zusammenhang mit dem Unterricht der Kinder. Wenn durch den Wechsel des Bundeslands oder der Schulform zusätzlicher Unterricht nötig wird, kann das eine erstattungsfähige Position sein. Kaum jemand fragt danach, weil es in den Standardformularen selten prominent steht. Fragen Sie ausdrücklich bei Ihrer Stelle nach, welche Nachweise dafür verlangt werden – und sammeln Sie sie von Anfang an.
Kinder: der Zeitpunkt ist wichtiger als das Datum
Bei einem Umzug ohne Kinder richtet sich der Termin nach Dienstantritt und Mietvertrag. Mit Kindern kommt eine dritte Größe hinzu, die sich schlechter verschieben lässt: das Schuljahr.
- Wechsel zum Schuljahresende ist in der Regel weniger belastend als mitten im Halbjahr – neue Klasse, neuer Stoff und neuer Freundeskreis fallen dann zusammen statt gestaffelt
- Schulrecht ist Landesrecht: Aufnahmeverfahren, Fristen, Schulformen und Übergänge unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Klären Sie das früh mit der Schulbehörde am neuen Ort
- Übergangsjahre beachten: Ein Wechsel kurz vor einem Übergang oder einer Prüfung sollte mit der bisherigen und der künftigen Schule besprochen werden
- Kita-Plätze haben oft eigene Anmeldeverfahren und lange Wartezeiten – dieser Punkt braucht in der Regel den längsten Vorlauf von allen
- Unterlagen sammeln: Zeugnisse, Bescheinigungen, Nachweise über Förderung oder besondere Bedarfe. Was verlangt wird, sagt die aufnehmende Stelle
- Bei besonderen Bedarfen – Förderbedarf, Nachteilsausgleich, medizinische Begleitung – so früh wie möglich Kontakt aufnehmen; hier sind die Vorläufe am längsten
Der Dienstantritt hat ein Datum. Ein Schulwechsel hat einen richtigen Zeitpunkt.
Zu schulischen und pädagogischen Fragen können wir keine Auskunft geben – zuständig sind die Schulbehörde am neuen Ort, die Schulen selbst und bei Bedarf eine Beratungsstelle. Wir nennen die Punkte hier, weil sie den Zeitplan bestimmen und in der Umzugsplanung oft zu spät auftauchen.
Die berufliche Situation des Partners
Der schwierigste Teil einer Versetzung mit Familie, und der, für den es keine allgemeine Lösung gibt. Was in der Praxis hilft, ist Zeit – und die entsteht nur, wenn früh darüber gesprochen wird.
- Möglichkeit einer Versetzung oder Abordnung prüfen, wenn die Partnerin oder der Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist – dafür gibt es teils eigene Verfahren
- Mobiles Arbeiten klären: Bei manchen Tätigkeiten lässt sich die Stelle vom neuen Ort aus fortführen
- Ruhendstellung oder Elternzeit als Übergangslösung, wo möglich
- Bewerbungsphase einplanen und dafür Zeit vor dem Umzug reservieren, nicht danach
- Arbeitsrechtliche Folgen einer Kündigung prüfen lassen, bevor gekündigt wird – etwa im Hinblick auf Ansprüche und Meldepflichten
- Doppelte Haushaltsführung als bewusste Übergangsphase, wenn ein sofortiger Wechsel nicht möglich ist
Zu arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine rechtskundige Vertretung, Ihre Personalstelle oder eine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.

Wohnungssuche für einen Haushalt
Eine Wohnung für eine Person findet man; eine für eine Familie muss passen. Fünf Punkte, die bei einer Versetzung besonders zählen, weil man den neuen Ort noch nicht kennt.
Wenn die Termine nicht zusammenpassen, was bei Familien die Regel ist: Der Hausrat muss nicht zweimal bewegt werden. Wir holen ab, lagern trocken ein und liefern zum Einzugstermin – Einlagerung. Das ist bei einem Familienumzug häufig die Lösung, die den Zeitdruck aus der Wohnungssuche nimmt.
Der Umzugstag mit Kindern
Organisatorisch, nicht pädagogisch gemeint: Diese Punkte haben sich in der Praxis bewährt.
Wenn Sie das Packen und Auspacken abgeben möchten, übernimmt das unser Team – bei Familienumzügen häufig die Entlastung, die den Unterschied macht. Ein- und Auspackservice, Möbelaufbau über den Montageservice. Material liefern wir auf Wunsch vorab – Umzugsmaterial. Wie Kartons so beschriftet werden, dass am Zielort nichts gesucht werden muss, steht in unserem Beitrag Kartons beschriften, beladen, auspacken.
Nach dem Umzug: die Ummeldungen für die Familie
Bei einem Familienumzug ist die Liste länger, weil mehrere Personen betroffen sind.
- Anmeldung bei der Meldebehörde für alle Haushaltsmitglieder, mit Wohnungsgeberbestätigung
- Kindergeld und Elterngeld: Adressänderung und gegebenenfalls Zuständigkeitswechsel
- Kranken- und Pflegekasse für alle Familienmitglieder
- Schule und Kita: Abmeldung am alten Ort, Anmeldung am neuen
- Ärzte, Zahnärzte, Kinderarzt, Therapien und laufende Behandlungen
- Vereine, Musikschule, Sport – Kündigungsfristen prüfen
- Versicherungen: Hausrat ist an die Wohnung gebunden, Haftpflicht und Unfall prüfen
- Personalstelle und Beihilfe, soweit einschlägig
Zu Melde- und Übergabeformalitäten bei einem Wohnungswechsel haben wir eine ausführliche Übersicht: Umzug innerhalb Berlins – die Formalitäten. Die Punkte gelten sinngemäß auch bei einem Wechsel des Wohnorts.
So kommen Sie zum Angebot: Für ein Angebot, das zur Abrechnung passt, brauchen wir wenige Angaben:
- beide Adressen mit Etage und Angabe, ob ein Aufzug vorhanden ist
- Wohnungsgröße oder Zimmerzahl, gern mit grober Möbelliste
- Haushaltsgröße – bei Familien wirkt sich das auf Umfang und Planung aus
- Sperriges wie Klavier, Aquarium, Spielgeräte, Boxspringbetten
- Wunschtermin, am besten mit Alternativen
- ob eine Zwischenlagerung nötig ist, weil die Termine nicht zusammenpassen
- ob Material, Verpacken, Montage oder Entsorgung dazukommen sollen
- welche Stelle abrechnet, welche Form sie verlangt und ob direkt abgerechnet werden soll
- das Aktenzeichen Ihrer Zusage, falls es aufs Angebot soll
Die Umzugsfirma Junker ist seit 2012 in Berlin tätig und kommt auf 4,9 von 5 Sternen aus mehr als 1.600 Bewertungen. Angebote für Umzüge nach dem BUKG erstellen wir nach Positionen aufgeschlüsselt und in der Form, die Ihre Stelle benötigt – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einen Überblick über unsere Leistungen gibt die Seite Umzug in Berlin.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder. Die Darstellung des Umzugskostenrechts beschreibt Grundzüge und ist unvollständig und vereinfacht. Der Beitrag enthält bewusst keine Beträge, weil Pauschvergütung und Trennungsgeldsätze regelmäßig angepasst werden, sowie keine Fristen und keine Angaben zu Bewilligungsaussichten. Alle Angaben zu Abläufen und Prüfpunkten sind unverbindliche Empfehlungen ohne Gewähr und stellen weder eine Zusicherung von Eigenschaften noch eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
Der Beitrag stellt keine Rechts-, Sozial-, Steuer- oder Bildungsberatung dar und ersetzt sie nicht; er enthält auch keine pädagogische oder familienpsychologische Beratung. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Ansprüche bestehen, welche Positionen anerkannt werden, welche Fristen gelten und wie sich Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld zueinander verhalten, entscheidet ausschließlich die für Sie zuständige Stelle; aus diesem Beitrag lassen sich keine Ansprüche ableiten. Schulrecht ist Landesrecht – Aufnahmeverfahren, Fristen und Übergänge unterscheiden sich zwischen den Bundesländern; verbindliche Auskunft erteilen allein die Schulbehörde am neuen Ort und die aufnehmende Schule. Für Beschäftigte der Länder und Kommunen sowie für Tarifbeschäftigte gelten andere Regelungen. Behördengänge, Anmeldungen, Schul- und Kitaplatzsuche sind nicht Bestandteil unserer Leistungen. Maßgeblich für Leistungsumfang und Konditionen sind ausschließlich das individuell erstellte Angebot sowie die bei Vertragsschluss gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angaben zu Bewertungen beziehen sich auf den Stand der Veröffentlichung.

