Pflegeheim: Was darf mit ins Zimmer – und was stellt die Einrichtung zur Verfügung?
Pflegeheim: Was darf mit ins Zimmer – und was stellt die Einrichtung?
Vor dem Einzug steht eine Frage, die niemand vorbereitet: Was von einem ganzen Haushalt passt in ein Zimmer? Die Antwort hängt weniger vom Platz ab als von der Hausordnung – und die kennt nur die Einrichtung.
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Kurz beantwortet
Fragen Sie vor jeder Entscheidung die Einrichtung – sie gibt vor, was ins Zimmer darf. In der vollstationären Pflege sind Unterkunft und Verpflegung Teil der Leistung, das Pflegebett stellt in der Regel die Einrichtung. Mitgebracht werden meist Sessel, Kommode, Nachttisch, Bilder und persönliche Dinge. Drei Punkte überraschen fast alle Familien: Einrichtungen haben ein Brandschutzkonzept, das Anforderungen an mitgebrachte Möbel und Textilien stellen kann. Eigene Elektrogeräte müssen häufig vor der Nutzung geprüft werden. Und wenn die Einrichtung die Wäsche versorgt, muss jedes Kleidungsstück gekennzeichnet sein.
Inhaltsverzeichnis
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Heimrecht ist Landesrecht, und jede Einrichtung hat eigene Hausordnung und ein eigenes Brandschutzkonzept – verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Einrichtung. Kostenlose Beratung bieten außerdem die Pflegestützpunkte, in Berlin flächendeckend vorhanden.
Kapitel 01Die sieben Fragen an die Einrichtung
Bevor Sie ein einziges Möbelstück auswählen, klären Sie diese sieben Punkte – am besten schriftlich oder per E-Mail, damit Sie es später nachlesen können.
| Frage | Warum sie zählt |
|---|---|
| 1. Wie groß ist das Zimmer, und gibt es einen Grundriss? | Ohne Maße ist jede Möbelauswahl geraten. Fragen Sie nach Wandlängen, Fensterposition und wo das Pflegebett steht |
| 2. Was ist möbliert, was nicht? | Bett, Schrank und Nachttisch sind häufig vorhanden. Was da ist, muss nicht mitkommen |
| 3. Welche Anforderungen gelten für mitgebrachte Möbel? | Brandschutz, Standsicherheit, Reinigungsfähigkeit. Die Einrichtung sagt Ihnen, was zulässig ist |
| 4. Dürfen eigene Elektrogeräte genutzt werden, und wie werden sie geprüft? | Viele Einrichtungen verlangen eine Prüfung vor der Nutzung – das braucht Vorlauf |
| 5. Wer wäscht die Kleidung? | Bei Wäscheversorgung durch das Haus muss alles gekennzeichnet sein – siehe Kapitel 05 |
| 6. Dürfen Bilder an die Wand, und wie? | Manche Häuser stellen Schienensysteme, andere erlauben Bohren nicht |
| 7. Wann und wie kann angeliefert werden? | Zufahrt, Aufzug, Anlieferzeiten, Ansprechperson am Einzugstag. Danach richtet sich unser Termin |
Der Anruf, der eine Stunde spart
Bitten Sie die Einrichtung um eine Liste, was mitgebracht werden darf und soll. Viele Häuser haben so ein Blatt für neue Bewohnerinnen und Bewohner – es wird nur nicht immer von selbst herausgegeben. Damit erledigen sich die meisten Fragen dieses Kapitels in einem Vorgang.
Kapitel 02Was die Einrichtung stellt
In der vollstationären Pflege sind Unterkunft und Verpflegung Teil der Leistung. Was konkret im Zimmer steht, unterscheidet sich je Haus – diese Dinge sind aber meist vorhanden:
- Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost und Matratze. Es wird in der Regel gestellt, weil es pflegerischen Anforderungen entsprechen muss
- Kleiderschrank, häufig fest eingebaut
- Nachttisch und ein Tisch mit Stuhl
- Notrufanlage am Bett und im Bad
- Grundbeleuchtung und Vorhänge oder Jalousien
- Bettwäsche und Handtücher in vielen Häusern
Praktische Folge: Das größte Möbelstück eines Haushalts – das Bett – kommt in der Regel nicht mit. Auch der Kleiderschrank meist nicht. Das reduziert das Umzugsvolumen erheblich und verschiebt die Auswahl auf die kleineren, persönlicheren Stücke.
Nicht auf Annahmen verlassen
Ob ein eigenes Bett erlaubt ist, ob der Schrank fest eingebaut ist und ob Bettwäsche gestellt wird, unterscheidet sich von Haus zu Haus. Fragen Sie konkret nach jedem Stück, das Sie mitbringen möchten – und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, wenn es um größere Möbel geht.
Kapitel 03Was Sie mitbringen
Hier zählt nicht Vollständigkeit, sondern Wiedererkennbarkeit. Ein Zimmer wird nicht dadurch zum Zuhause, dass es voll ist.
Der gewohnte Sessel
Das Stück mit der größten Wirkung. Ein vertrauter Sessel am Fenster verändert einen Raum mehr als jede Neuanschaffung – auch wenn er nicht zur Einrichtung passt.
Bilder und Fotos
Familienfotos, Bilder von den Wänden, ein Kalender. Fragen Sie vorab, wie sie angebracht werden dürfen – und bringen Sie mehr mit als Platz ist, dann kann gewechselt werden.
Kommode oder Nachttisch
Ein eigenes Möbel mit den eigenen Dingen darin. Wichtiger als es aussieht: Es ist der Ort, an dem man weiß, wo was liegt.
Uhr, Lampe, Radio
Die gewohnte Tischlampe, die Uhr mit dem bekannten Ticken, das Radio mit den eingestellten Sendern. Kleine Dinge mit großer Orientierungswirkung.
Eigene Bettwäsche und Decke
Falls erlaubt: das eigene Kopfkissen und die eigene Decke. Vertrauter Geruch und vertrautes Gewicht helfen in den ersten Nächten.
Unterlagen und Dokumente
Ausweis, Versicherungskarte, Medikamentenplan, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Kontaktliste. In einer Mappe, die selbst getragen wird.
Die Regel, die sich bewährt hat
Lieber wenige vertraute Stücke als viele beliebige. Wählen Sie fünf bis acht Gegenstände aus, die sofort erkennbar sind – und lassen Sie Platz. Was fehlt, kann nachkommen; was zu viel ist, steht im Weg und muss wieder abgeholt werden.
Was noch nicht entschieden ist, muss nicht sofort entschieden werden: Eine Einlagerung mit festem Enddatum ist besser, als unter Druck wegzugeben.
Kapitel 04Was meist nicht erlaubt ist
Diese Dinge werden häufig mitgebracht und dann wieder mitgenommen. Fragen Sie im Zweifel nach – die Gründe sind fast immer Sicherheit.
- Lose Teppiche und Läufer – Sturzgefahr, in vielen Häusern nicht zulässig
- Kerzen und offenes Feuer – Brandschutz. Elektrische Kerzen sind meist die Alternative
- Eigene Heizgeräte, Heizdecken, Kochplatten – Brandlast und Stromaufnahme
- Wasserkocher und Kaffeemaschinen – je Haus unterschiedlich, häufig nur in Gemeinschaftsbereichen
- Große oder hohe Möbel – blockieren Pflegewege und können kippen. Rund um das Bett muss Platz für Pflege bleiben
- Zimmerpflanzen mit Erde – je Haus unterschiedlich, teils aus hygienischen Gründen eingeschränkt
- Wertgegenstände und Bargeld – nicht wegen Verboten, sondern weil Verlust im Heim schwer aufzuklären ist. Wertsachen bleiben besser bei Angehörigen oder im Bankschließfach
- Medikamente in Eigenverwahrung – die Medikamentengabe organisiert die Einrichtung; klären Sie den Ablauf beim Einzug
Der Pflegeweg muss frei bleiben
Ein Punkt, der beim Einrichten oft übersehen wird: Rund um das Pflegebett brauchen Pflegekräfte Arbeitsfläche – teils von beiden Seiten, teils für einen Lifter. Ein Sessel oder eine Kommode an der falschen Stelle wird deshalb wieder verschoben. Fragen Sie beim Einzug, wo Möbel stehen dürfen, bevor alles an seinem Platz ist.
Kapitel 05Wäsche kennzeichnen
Ein unspektakuläres Thema, das im Alltag den größten Ärger verursacht – und das man vor dem Einzug erledigen kann.
Wenn die Einrichtung die Wäsche versorgt, wird sie zentral gewaschen. Ohne Kennzeichnung findet ein Kleidungsstück nicht zurück. Verluste sind der häufigste Beschwerdegrund in Pflegeeinrichtungen – und fast immer vermeidbar.
- Fragen Sie nach dem gewünschten Verfahren: Manche Häuser vergeben eine Bewohnernummer, andere arbeiten mit Namensetiketten, manche bieten die Kennzeichnung als Service an
- Jedes Stück kennzeichnen – auch Socken, Unterwäsche, Hausschuhe und Bademantel
- Vor dem Umzug erledigen, nicht danach. Im Heim fehlt dafür Zeit und Platz
- Waschbeständig anbringen: eingenähte oder aufgebügelte Etiketten halten länger als Stiftmarkierungen
- Pflegeleichte Kleidung mitgeben: Gewaschen wird bei höheren Temperaturen. Wolle, Seide und Handwäsche überleben das selten
- Menge realistisch: Fragen Sie nach dem Waschrhythmus – daraus ergibt sich, wie viele Garnituren sinnvoll sind
Kapitel 06Elektrogeräte und Technik
- Prüfung vor der Nutzung: Viele Einrichtungen verlangen, dass mitgebrachte Elektrogeräte geprüft werden, bevor sie im Zimmer betrieben werden dürfen. Fragen Sie nach dem Verfahren und dem Zeitrahmen – das kann Tage dauern
- Fernseher: Klären Sie Anschluss, Empfangsweg und ob eine Wandhalterung möglich ist. In manchen Häusern ist ein Gerät vorhanden
- Telefon: Eigenes Gerät oder Hausanschluss? Ein Mobiltelefon mit großen Tasten ist häufig die praktischere Lösung
- Radio und CD-Spieler – oft wichtiger als der Fernseher, besonders bei eingeschränktem Sehen
- Verlängerungskabel und Mehrfachstecker sind aus Brandschutzgründen häufig eingeschränkt. Fragen Sie, welche Steckdosen wo vorhanden sind
- Hörgeräte, Brille, Gehhilfe: gehören nicht ins Umzugsgut, sondern werden selbst mitgebracht
Rundfunkbeitrag prüfen
Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden. Bei einem Umzug ins Pflegeheim ändert sich die Situation, und es kann eine Abmeldung oder eine andere Beitragspflicht in Betracht kommen. Klären Sie das beim Beitragsservice, sobald der Einzugstermin steht – ebenso wie die Kündigung von Telefon-, Internet- und Stromverträgen der aufgegebenen Wohnung.
Kapitel 07Das Zimmer einrichten
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Vor dem Einzug
Grundriss und Stellplan
Zeichnen Sie ein, wo Sessel, Kommode und Bilder hinkommen sollen – mit dem Pflegebett als festem Punkt. Zwei Varianten sind besser als eine, weil vor Ort oft etwas anders liegt als gedacht.
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Einzugstag
Erst das Bett, dann der Sessel
Wir richten das Zimmer nach Ihrem Plan ein: Bettbereich zuerst nutzbar machen, dann der vertraute Sessel mit Blick zum Fenster, dann Bilder und persönliche Dinge. Zuletzt die Kleidung in den Schrank.
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Einzugstag
Verpackung mitnehmen
Kartons und Material nehmen wir wieder mit. Ein Zimmer voller Verpackung am ersten Abend ist das Letzte, was jemand braucht.
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Erste Tage
Wege zeigen und üben
Zum Bad, zum Speisesaal, zur Notrufanlage, zum Aufenthaltsraum. Mit Wiederholung werden diese Wege selbstverständlich.
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Nach zwei Wochen
Nachjustieren
Was steht ungünstig, was fehlt, was ist zu viel? Nach zwei Wochen Alltag weiß man das besser als am Einzugstag. Wir holen ab, was nicht gebraucht wird, und bringen nach, was fehlt.
Wenn möglich: nicht beim Umzug dabei sein
Bei Demenz oder ausgeprägten Orientierungsproblemen ist es häufig besser, wenn die Person den Umzugstag nicht miterlebt, sondern in ein fertig eingerichtetes Zimmer kommt. Die Betriebsamkeit eines Umzugs ist schwer einzuordnen; ein Raum, in dem der eigene Sessel schon steht, ist es nicht.
Sprechen Sie das mit der Einrichtung ab – dort gibt es Erfahrung damit, und oft eine Empfehlung für die richtige Tageszeit.
Kapitel 08Wenn es schnell gehen muss
Der Regelfall ist nicht der geplante Einzug, sondern der nach einem Krankenhausaufenthalt: Ein Platz wird frei, die Entlassung steht an, und es bleiben Tage.
Die Reihenfolge, die unter Zeitdruck funktioniert
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Erst das Nötigste ins Heim
Kleidung für zwei Wochen, gekennzeichnet. Waschzeug, Brille, Hörgerät, Medikamentenplan, Dokumentenmappe. Ein Bild, eine Lampe, wenn es schnell greifbar ist.
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Dann der Sessel und die persönlichen Dinge
Innerhalb der ersten Tage, sobald klar ist, wie das Zimmer aussieht und was hineinpasst.
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Der Rest in die Einlagerung
Nicht aussortieren, nicht entscheiden – einlagern. Wer unter Druck aussortiert, wirft weg, was später vermisst wird. Ein Enddatum setzen, damit die Lagerung nicht jahrelang läuft.
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Wohnungsauflösung in Ruhe
Erst wenn die Person angekommen ist und die Kündigungsfristen geklärt sind. Das ist der Teil, der Zeit braucht und Zeit haben darf.
Zur Kündigung des Mietvertrags, zu Fristen und zur Wohnungsübergabe folgt ein eigener Ratgeber. Unsere Leistungen dazu: Wohnungsauflösung und Einlagerung.
Umzug ins Pflegeheim – wir übernehmen alles drei
Teilumzug ins Zimmer, Einlagerung für Unentschiedenes, Wohnungsauflösung im Anschluss. Ein Ansprechpartner, auch für Angehörige aus einer anderen Stadt.
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Was darf man ins Pflegeheim mitbringen?
Das gibt die Einrichtung vor, und es unterscheidet sich von Haus zu Haus. Üblich sind ein eigener Sessel, eine Kommode oder ein Nachttisch, Bilder und Fotos, Lampe, Uhr, Radio und persönliche Dinge. Bett und Kleiderschrank sind meist vorhanden. Bitten Sie die Einrichtung um eine Liste, was mitgebracht werden darf – viele Häuser haben so ein Blatt für neue Bewohnerinnen und Bewohner.
Stellt das Pflegeheim das Bett?
In der Regel ja. In der vollstationären Pflege sind Unterkunft und Verpflegung Teil der Leistung, und das Pflegebett muss pflegerischen Anforderungen entsprechen – deshalb wird es meist gestellt. Damit fällt das größte Möbelstück eines Haushalts beim Umzug weg. Ob ein eigenes Bett zulässig ist, fragen Sie im Einzelfall bei der Einrichtung.
Darf ich eigene Möbel mitbringen?
Meist ja, aber mit Einschränkungen. Einrichtungen haben ein Brandschutzkonzept, das Anforderungen an Möbel und Textilien stellen kann; außerdem muss rund um das Pflegebett Arbeitsfläche frei bleiben. Große und hohe Möbel sind deshalb häufig nicht möglich. Fragen Sie vor der Auswahl konkret nach jedem größeren Stück und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Muss Kleidung gekennzeichnet werden?
Wenn die Einrichtung die Wäsche versorgt, ja – und zwar jedes Stück, auch Socken, Unterwäsche und Hausschuhe. Ohne Kennzeichnung findet Kleidung nach der zentralen Wäsche nicht zurück; Verluste sind der häufigste Beschwerdegrund. Fragen Sie nach dem gewünschten Verfahren, erledigen Sie es vor dem Umzug und verwenden Sie waschbeständige Etiketten. Geben Sie außerdem pflegeleichte Kleidung mit, weil bei höheren Temperaturen gewaschen wird.
Darf man eigene Elektrogeräte nutzen?
Häufig ja, aber viele Einrichtungen verlangen eine Prüfung, bevor ein mitgebrachtes Gerät im Zimmer betrieben werden darf. Fragen Sie nach dem Verfahren und rechnen Sie mit Vorlauf. Verlängerungskabel und Mehrfachstecker sind aus Brandschutzgründen oft eingeschränkt, eigene Heizgeräte und Kochplatten meist nicht zulässig.
Was sollte man nicht mitnehmen?
Lose Teppiche wegen der Sturzgefahr, Kerzen und offenes Feuer, eigene Heizgeräte und Kochplatten, große oder hohe Möbel, die Pflegewege blockieren. Wertgegenstände und Bargeld bleiben besser bei Angehörigen oder im Bankschließfach – nicht wegen eines Verbots, sondern weil Verlust im Heim schwer aufzuklären ist.
Wie läuft es, wenn der Einzug sehr schnell kommen muss?
In vier Schritten. Erst das Nötigste ins Heim: gekennzeichnete Kleidung für zwei Wochen, Waschzeug, Brille, Hörgerät, Medikamentenplan, Dokumentenmappe. Dann innerhalb der ersten Tage der vertraute Sessel und die persönlichen Dinge. Der übrige Hausrat geht in eine Einlagerung mit festem Enddatum – nicht aussortieren, das kommt später. Die Wohnungsauflösung folgt in Ruhe, wenn die Person angekommen ist.
Sollte die Person beim Umzug dabei sein?
Bei Demenz oder ausgeprägten Orientierungsproblemen ist es häufig besser, wenn nicht. Die Betriebsamkeit eines Umzugs ist schwer einzuordnen, ein fertig eingerichtetes Zimmer mit dem eigenen Sessel dagegen erkennbar. Sprechen Sie das mit der Einrichtung ab – dort gibt es Erfahrung und meist eine Empfehlung für die richtige Tageszeit.
Fazit: Erst die Einrichtung fragen, dann auswählen
Die Reihenfolge entscheidet über den Aufwand. Erst die sieben Fragen an die Einrichtung – Zimmermaße, was gestellt wird, Anforderungen an Möbel, Geräteprüfung, Wäscheverfahren, Bilderaufhängung, Anlieferung. Dann auswählen. Wer umgekehrt vorgeht, packt Dinge ein, die wieder mitgenommen werden müssen.
Und für das Zimmer selbst gilt: lieber wenige vertraute Stücke als viele beliebige. Der eigene Sessel wirkt mehr als drei praktische Neuanschaffungen. Was noch nicht entschieden ist, geht in die Einlagerung – nicht in die Entsorgung.
Unsere Leistungen: Pflegeheim-Umzug, Seniorenumzug, Wohnungsauflösung, Einlagerung und Ein- und Auspackservice. Weiterlesen: Seniorenumzug planen und Umzug und Sozialamt.
Kostenlose Besichtigung – in Ruhe und ohne Zeitdruck
Auch per Video, wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen. Wir besprechen die Reihenfolge und sagen Ihnen, was sich einzulagern lohnt.
Besichtigung vereinbaren Zur LeistungsseiteHinweis
Angaben zu Hausordnung, Brandschutz, Geräteprüfung und Ausstattung dienen der allgemeinen Orientierung. Heimrecht ist Landesrecht, und jede Einrichtung hat eigene Regelungen – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Einrichtung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

